Kündigungsfrist - was heißt in 14 Tagen zum Monatsende?

31. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Baranovski
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist - was heißt in 14 Tagen zum Monatsende?

Im meinen Arbeitsvertrag steht
"wärend der Probezeit...
(in der bin ich auch noch)
können beide Partein den Arbeitsvertrag mit einer Frist von
>>14 Tagen zum Monatsende<< kündigen.

Gestern, 30.05 wurde mir
>>zum 15.06<< gekündigt.

Dedeuted die Formulierung im Vertrag nicht das er mir erst zum >Monatsende< also zum 30.06 kündigen kann??




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 257x hilfreich)

Moin,
14 Tage sind üblich.
14 Tage zum Monatsende sehe ich zum ersten Mal.

Weise Deinen Arbeitgeber schriflich freundlich daraufhin, dass wohl ein Versehen vorliegt, da sich aus dem Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist bis zum 30.6. ergibt.

Setze eine Frist von drei Werktagen für eine schrifliche Verlängerung der KF auf den 30.6., da Du ansonsten aufgrund der Sozialgesetzgebung zu einer Klage beim Arbeitsgericht angehalten bist.

Lasse Dir den Eingang Deines Schreibens quittieren oder schicke es per Einschreiben.

Beim Nichstun würde Du nicht nur zwei Wochen Gehalt in den Wind schreiben sondern auch noch eine zweiwöchige Sperre von ALG1 erwarten dürfen.

Sollte Firma nicht angemessen reagieren, musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht auf die Verlängerung der Frist klagen. Ansonsten hast Du der Firma ein halbes Monatsgehalt geschenkt.
Bei solchen glasklaren Sachen lassen die Richter in der Güteverhandlung nicht lange diskutieren.
Nach 5-10 Minuten wärest Du da wieder mit einem vollstreckbarenn Gerichtsbeschluss raus. (Dauert wohl ein paar Wochen bis Du das Schreiben hast)
Die Firma wäre aber blöd, wenn sie nicht zahlt.

Wenn Du dem Arbeitsamt dokumentierst , dass eine Klage anhängig ist wirst Du das Geld wohl erstmal bekommen und den Gerichtsbeschluss nachreichen müssen.

Wenn die Leute in der Firma halbwegs freundlich sind, reicht es vielleicht wenn Du zum Chef gehst, auf den Fehler hinweist und eine sofortige Neuausfertig verlangst.

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#2
 Von 
Baranovski
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und Kompetente Antwort.

Nach der mündlichen Kündigung (nachdem ich vom Arzt 3 Tage Krank geschrieben wurde) habe ich schon mit solchen Problemen gerechnet. :zoff:

Neben der wohl ungewöhnlichen Kündigungsfrist habe ich auch noch einen Nettolohn im Arbeitsvertrag. :crazy: :grins:

0x Hilfreiche Antwort

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