Kündigungsfrist - werden die 2 Jahre angerechnet?

12. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
krusty14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - werden die 2 Jahre angerechnet?

Mal angenommen, ein Arbeitnehmer (AN) ist seit 15.07.2006 bei einer firma beschäfftigt und hatte bisher nur befristete Arbeitsverträge, nun hat er einen unbefristeten arbeitsvertrag unterschrieben, wo das arbeitsverhältnis am 15.07.2008 beginnt. Nun möchte der AN aber kündigen und weiß nicht wie es sich mit der kündigungsfrist verhält, ob die 2 jahre angerechnet werden?

-Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungszeit von
A) bis zu 6 Monaten: 2 Wochen zum Monatsschluss
B) mehr als 1 Jahr: 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres-

Der AN weiß nicht ob nun A oder B für ihn zutrifft?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Wenn die befristeten Arbeitsverträge und der neue unbefristete in der selben Firma sind, zählt die ganze Zeit als Betriebszugehörigkeit.

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