Mal angenommen, ein Arbeitnehmer (AN) ist seit 15.07.2006 bei einer firma beschäfftigt und hatte bisher nur befristete Arbeitsverträge, nun hat er einen unbefristeten arbeitsvertrag unterschrieben, wo das arbeitsverhältnis am 15.07.2008 beginnt. Nun möchte der AN aber kündigen und weiß nicht wie es sich mit der kündigungsfrist verhält, ob die 2 jahre angerechnet werden?
-Unbefristeter Arbeitsvertrag
Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungszeit von
A) bis zu 6 Monaten: 2 Wochen zum Monatsschluss
B) mehr als 1 Jahr: 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres-
Der AN weiß nicht ob nun A oder B für ihn zutrifft?
Kündigungsfrist - werden die 2 Jahre angerechnet?
12. Juli 2008
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Frage vom 12. Juli 2008 | 09:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - werden die 2 Jahre angerechnet?
#1
Antwort vom 12. Juli 2008 | 09:38
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Wenn die befristeten Arbeitsverträge und der neue unbefristete in der selben Firma sind, zählt die ganze Zeit als Betriebszugehörigkeit.
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