Kündigungsfrist widersprüchliche und unvollständige Formulierungen

2. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Feuerball87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist widersprüchliche und unvollständige Formulierungen

Hallo,
ich fange demnächst eine neue Stelle an und habe den Arbeitsvertrag zugesendet bekommen. Während der Probezeit ist die übliche Kündigungsfrist von 2 wochen vertraglich festgelegt.
Nun stellt sich mir die Frage welche Kündigungsfrist nach der Probezeit gilt, da der Vertrag hier zwei relevante Aussagen enthält.

An einer Stelle findet sich die Formulierung: "Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden"

An einer anderen Stelle des Vertrages steht aber: "Nach dem Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach §622 BGB" (das ist kein Rechtschreibfehler meinerseits in dem Arbeitsvertrag steht dieser Satz wirklich exakt so drin (d.h. ohne ein wort wie z.b. "möglich" um den Satz zu vervollständigen).

Jetzt wollte ich mal nachfragen ob ich mir dann nach §305c BGB die Kündigungsfrist dann selbst aussuchen kann falls ich das Unternehmen verlassen wollen würde, oder der Satz mit der gesetzlichen Frist, aufgrund der Inkorrekten Grammatik dann unwirksam ist.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wenn niemand mehr korrigiert, kommt sowas raus. Du kannst profitieren im Sinne des 305c Abs. 2 BGB. . Dort heißt es ja ganz grundsätzlich "(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders".

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