Kündigungsfrist zu kurz

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Einglasmilch
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 112x hilfreich)
Kündigungsfrist zu kurz

Hallo, ich frage für eine Freundin.

Kündigung erhalten heute 06.10.20, schriftlich, wegen betriebsaufgabe
Gekündigt zum 15.11.2020

Betriebszugehörig seit 7 Jahren
Betrieb unter 10 Mitarbeitern

Lt BGB gilt doch eine Kündigungsfrist von 2M zum Ende des Monats oder??

Was kann sie jetzt tun? Macht eine kündigungsschutzklage Sinn unter 10 Mitarbeitern? Oder muss sie das so hinnehmen?

Danke euch für eure Meinungen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja, natürlich macht die Klage Sinn - man rettet seinen Gehaltsanspruch für die Zeit vom 16.11. bis zum 31.12, und das sogar mit Freistellung.

-- Editiert von muemmel am 06.10.2020 17:35

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

nach §622 BGB (4)(5) könnten ggf. kürzere Fristen gelten. Da sollte man auch noch mal drauf schauen.

-- Editiert von Alter Sack am 07.10.2020 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Der Einwand ist korrekt - wenn hier im Arbeitsvertrag eine Frist von 4 Wochen steht, wäre das rechtlich in Ordnung, da der Betrieb offenbar weniger als 21 Arbeitnehmer hat (§ 622(5) BGB).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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