Kündigungsfrist/Probezeit/Krankheit

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tamie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist/Probezeit/Krankheit

Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Da ich mich zum Ende des fünften Probe-Monats einer OP unterziehen musste und ich seither (vier Monate) arbeitsunfähig erkrankt bin, sehe ich auf Grund der schlechten Genessung nur die eine Möglichkeit mir eine andere Anstellung zu suchen in der ich nicht die Belastung habe wie in dem momentanen Job.
Mit welcher Frist muss ich kündigen in diesem Fall.... da die Probezeit ja "eigentlich" noch nicht abgelaufen war... und vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir zudem auch noch sagen, ob mir in diesem Fall die vollen Urlaubstage für den Zeitraum (Eintrittsdatum bis Jetzt-9 Monate) zustehen....

Vielen Dank und Gruß

Tamie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, wenn die Probezeit vorbei ist, dann kannst du jetzt nicht mehr mit der Probezeitkündigungsfrist kündigen. Die Probezeit läuft ja weiter. Sie wird nicht durch die Krankheit irgendwie unterbrochen.
Und welche Frist bei dir für danach gilt, weiß hier keiner.

MfG

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Und welche Frist bei dir für danach gilt, weiß hier keiner"
Doch, steht bestimmt im entsprechenden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder wenn beides nicht vorhanden bzw. unwirksam ist, dann durch BGB.

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#3
 Von 
Sun&Moon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

also wenn is in deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht drin steht ..... gilt eine Kündigungs frist von 28 Tagen sprich 4 Wochen .... sprich du legst deinen Chef die Kündigung Spätestens am 3. 11.2008 vor.... dann währe dein letzter arbeitstag am 30.November..............

LG

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'sprich du legst deinen Chef die Kündigung Spätestens am 3. 11.2008 vor.... dann währe dein letzter arbeitstag am 30.November...'

Die Rechnung ist falsch. Bei 4 Wochen (zum Monatsende) und Monatsende am 30. wäre der späteste Termin für die Kündigungsabgabe der 02. des Monats.

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