Kündigungsfristen Arbeitnehmer

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jung vom Land
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen Arbeitnehmer


Bin mehr als 10 Jahre im Unternehmen und möchte mich schnellstmöglich verändern (nat. mit konkretem Jobangebot).
Im Vertrag steht eine 6wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende.

Leider hab ich noch einen Passus im Arbeitsvertrag der wie folgt lautet:
'Gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten auch für den Angestellten...'

Was ist jetzt bindend?
4 Wochen nach §622 BGB unabhängig der Unternehmenszugehörigkeit,
6 Wochen zum Quartalsende oder
3 Monate da entsprechend lange im Unternehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Es gilt gemäß §622 Absatz 2 Punkt 4 eine Kündigungsfrist von vier Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, wenn Sie heute kündigen, sind Sie erst Ende November draußen.

Wenn Sie eine kürzere Frist wollen, müssen Sie sich einvernehmlich mit Ihrem AG einigen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

§ 622 Absatz 2 gilt bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Wenn Sie als Angestellter kündigen, gilt nach Absatz 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Falls es einen gültigen Tarifvertrag mit einer abweichenden Regelung geben sollte, dann gelten diese.

b

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Wenn Sie als Angestellter kündigen, gilt nach Absatz 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.


Dies sehe ich anders, da im Vertrag festgelegt ist, dass gesetzlich längere Kündigungsfristen auch für den Angestellten gelten, gelten hier 4 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende auch für den AN.

Eine solche Klausel hält i.A. der gerichtlichen Prüfung stand.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.07.2010 22:54

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