Bin mehr als 10 Jahre im Unternehmen und möchte mich schnellstmöglich verändern (nat. mit konkretem Jobangebot).
Im Vertrag steht eine 6wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende.
Leider hab ich noch einen Passus im Arbeitsvertrag der wie folgt lautet:
'Gesetzlich längere Kündigungsfristen gelten auch für den Angestellten...'
Was ist jetzt bindend?
4 Wochen nach §622 BGB
unabhängig der Unternehmenszugehörigkeit,
6 Wochen zum Quartalsende oder
3 Monate da entsprechend lange im Unternehmen?
Kündigungsfristen Arbeitnehmer
27. Juli 2010
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Frage vom 27. Juli 2010 | 16:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen Arbeitnehmer
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#1
Antwort vom 27. Juli 2010 | 17:56
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Es gilt gemäß §622 Absatz 2 Punkt 4 eine Kündigungsfrist von vier Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, wenn Sie heute kündigen, sind Sie erst Ende November draußen.
Wenn Sie eine kürzere Frist wollen, müssen Sie sich einvernehmlich mit Ihrem AG einigen.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
#2
Antwort vom 27. Juli 2010 | 21:09
Von
Status: Schüler (213 Beiträge, 41x hilfreich)
§ 622 Absatz 2 gilt bei Kündigung durch den Arbeitgeber.
Wenn Sie als Angestellter kündigen, gilt nach Absatz 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Falls es einen gültigen Tarifvertrag mit einer abweichenden Regelung geben sollte, dann gelten diese.
b
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#3
Antwort vom 27. Juli 2010 | 22:50
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
quote:
Wenn Sie als Angestellter kündigen, gilt nach Absatz 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Dies sehe ich anders, da im Vertrag festgelegt ist, dass gesetzlich längere Kündigungsfristen auch für den Angestellten gelten, gelten hier 4 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende auch für den AN.
Eine solche Klausel hält i.A. der gerichtlichen Prüfung stand.
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-- Editiert am 27.07.2010 22:54
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