Hallo,
ich habe bei einer Firma im September 1999 angefangen. Die Firma ging 2002 in die Insolvenz und wurde übernommen, so dass praktisch ein neues Unternehmen gegründet wurde. Mein aktueller Arbeitsvertrag - den ich jetzt kündigen möchte - ist vom August 2002, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende.
Ich gehe nun davon aus, dass für die Dauer meiner Betriebszugehörigkeit der aktueller Arbeitsvertrag massgeblich ist - also sieben Jahre, und nicht zehn, was ja eine verlängerte Kündigungsfrist bedeuten würde (vier Monate zum Monatsende).
Liege ich da richtig in der Annahme?
Kündigungsfristen Betriebszugehörigkeit
Moin,
der genaue Wortlaut im AV ist wichtig.
Steht da für den AN in diesem Beispiel 3 Monate, dann bleiben es dabei
Gibt es jedoch etwa eine Klausel wo sich die gesetzliche Kündigungsfrist für den AG entsprechend für den AN verlängert wird es kompolizierter.
Mittlerweile scheint es zwar Bestrebungen zu geben, AN-seitige KFs von länger als 3 Monaten unter die Inhaltskontrolle von Gerichten zu stellen, d,h, für unwirksam zu erklären. Hilft im Konfliktfall mit dem alten AG aber erstmal nicht wirklich weiter.
Interessant sind auch Details beim Betriebsübergang : War nur ein Tag Pause dazwischen hat das weitreichende Konsequenzen.
-----------------
""
Hallo maestro1000,
Danke für Deine Antwort. Im Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen nach längerer Betriebszugehörigkeit für beide Vertragsparteien gelten - darum stellte sich für mich auch die Frage wegen verlängerter Kündigungsfrist.
Im Vertrag steht aber auch, dass für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit Juli 2002 als Datum gilt. Aufgrund dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass die Zeit vom September 1999 bis Juli 2002 hier nicht mitberechnet werden muß - und das hat man mir mittlerweile auch in unserem Betriebsrat bestätigt.
Somit, denke ich, hat sich die Frage nun erledigt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten