Hallo,
ich hab eine Frage zu den für mich geltenden Kündigungsfristen.
In meinem Vertrag steht, eine Kündigung ist mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats zulässig.
-> heißt ja, wenn ich jetzt kündige, würde der Vertrag zun 31.3. (wenn ich ganz schnell wäre auch zum 15.3.) enden.
Weiter heißt es aber: Die gestzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des/der Angestellten wirken gleichermaßen zugunsten der Firma.
Ich hab gerade schon im Netzt gesucht, aber ich habe nichts gefunden, um wieviel sich die Fristen den je nach Betriebstzugehörigkeit verlängern. Hat jemand dazu einen passenden Link, wo man das nachlesen kann?
Gruß Memme
Kündigungsfristen
14. Februar 2009
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Frage vom 14. Februar 2009 | 16:16
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 25x hilfreich)
Kündigungsfristen
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#1
Antwort vom 14. Februar 2009 | 17:34
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Siehe hier
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 15. Februar 2009 | 10:48
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
'Ich hab gerade schon im Netzt gesucht, aber ich habe nichts gefunden,...'
dann google doch mal 'geseztliche Kündigung', oder Kündigungsfristen.
Und jetzt?
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