Nehmen wir an, dass A seit 1,6 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Er hat einen lukrativeren Job gefunden und möchte kündigen. Im Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nur, dass die einschlägigen tariflichen Bestimmungen gelten (derzeit § 2 MTV). Geht A recht in der Annahme, dass er mit einer 4wöchigen Frist zum 15 oder Ende des Monats kündigen kann?
Kündigungsfristen bei der Zeitarbeit (IGZ/ MTV §2)
3. Juni 2026
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Frage vom 3. Juni 2026 | 18:20
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfristen bei der Zeitarbeit (IGZ/ MTV §2)
#1
Antwort vom 3. Juni 2026 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (40447 Beiträge, 6579x hilfreich)
https://www.dgb.de/fileadmin/dateien/Dokumente/Dateien_f%C3%BCr_Politikfelder/Unterseiten_Politikfeldseiten/Manteltarifvertrag-Zeitarbeit-iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
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