moin !
ich möchte kündigen !
nun habe ich lt. arbeitsvertrag keine definierte frist. dort steht nur wörtlich "es gelten die tariflichen kündigungsfristen. die bei längerer betreibszugehörigkeit vom arbeitgeben einzuhaltenen gesetzlichen kündigungsfristen sind auch für den mitarbeiten verbindend, wenn diese selbst kündigt". tarifvertrag ist groß- / aussenhandel hamburger wirtschaftsraum.
lt. diesem vertrag sind es 6 wochen zum monatsende. lt. bgb 622 abs 1 sind es nur 4 wochen zum 15. bzw. monatsende bzw. nach betriebszugehörigkeit gestaffelt nach oben.
ich bin aber gerade mal 13 monate dabei. gelten nun 4 oder 6 wochen ?
danke schon mal
Reiner
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Kündigungsfristen - gelten nun 4 oder 6 wochen?
12. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juni 2010 | 08:48
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfristen - gelten nun 4 oder 6 wochen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Juni 2010 | 09:24
Von
Status: Lehrling (1840 Beiträge, 485x hilfreich)
Im Vertrag (Tarif/Arbeits) dürfen grundsätzlich längere Fristen vereinbart werden.
Wenn die Kündigungsfrist des AN nicht größer ist als die des AG sind diese Klauseln wirksam.
Daher für Ihren Fall dürfte daher die Frist von 6 Wochen wirksam sein.
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