Kündigungsfristen - gesetzlich oder Vertrag?

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)
Kündigungsfristen - gesetzlich oder Vertrag?

Hallo,

ich arbeite seit Mitte 2001 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Tochtergesellschaft einer sehr großen Firma). In meinem Vertrag besteht die folgende Kündigungsklausel "Nach Ablauf der Probezeit kann das Angestelltenverhältnis beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Sind durch Gesetz oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen zu Ihren Gunsten festgelegt, so werden Sie diese Fristen auch einhalten, wenn Sie selbst kündigen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund bleiben unberührt."

Wir sind Mitglied der IG Chemie und für uns gilt der Manteltarifvertrag. Ich selbst bin 1966 geboren.

Ich habe innerhalb des Konzerns eine sehr interessante und auch finanziell sehr aussichtsreiche Stelle angeboten bekommen und möchte nun schnellstmöglich wechseln. Wir müssen aber dennoch,trotz eigentlichem konzerninternen Wechsel, eine fristgerechte Kündigung bei der derzeitigen Tochtergesellschaft einreichen und bekommen dann einen neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber.

Die Aussagen über die Kündigungsfristen sind aber zwei:
1. 4 Wochen zum nächsten 1. - wäre so laut Gesetz (würde für mich bedeuten, ich kann ab dem 1.1.07 die neue Stelle antreten)
2. ich muss mich an die im Vertrag vereinbarte Frist halten (würde für mich leider bedeuten ich muss noch bis zum 1.4. mit dem Wechsel warten)

Dazu muss ich noch sagen, dass meine Kollegin (angefangen mit dem gleichen Vertrag wie ich nur 2 Jahre später) Mitte 2005 mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt hatte - das wurde zwar erst abgelehnt, aber durch den Betriebsrat durchgesetzt (da angeblich die gesetzlichen Fristen geltend sind).

Ich bin mir aber sehr unsicher - kann mir jemand weiterhelfen?

Danke und Gruß
Ally

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.02.2017 19:02:08
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 29x hilfreich)

-- habe leider einen Tippfehler entdeckt

Meine Kollegin hat Mitte 2006 die Firma verlassen (nicht 2005) und ist zu einer Tochter des Konzerns ins Ausland gegangen.

Gruß
Ally

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Da die Kollegin Quote:
".... mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt hatte - das wurde zwar erst abgelehnt, aber durch den Betriebsrat durchgesetzt ...."

hast du nichts zu verlieren zum Jahresende zu kündigen bzw. um Auflösungsvertrag zu bitten da Quote:
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

Wenn es nicht akzeptiert wird, such Hilfe des BRs auf. Im schlimmsten Fall, wird es dann zum 1.4. noch klappen.

Was heißt eigentlich ... längere Kündigungsfristen zu Ihren Gunsten ???
Das scheint mir ein wenig widersprüchlich, da es nur seitens des ANs gelten soll ??

MfG :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.092 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen