Hi, folgender Sachverhalt:
Meine Freundin arbeitet seit Oktober in einer neuen Firma als Verkäuferin.
Probezeit endet am 1. Januar.
Die Vorgesetzte meinte, sie glaube nicht dasss meine Freundin übernommen wird.
Nun ist sie seit Montag krankgeschrieben, da man sie massiv gemobbt hat und sie fix und alle ist.Ihr Arzt sagt dass er sie am Freitag nochmal bis 30.12 krankschreiben wird.
Nun meine Frage, Muss der Arbeitgeber in dem Fall eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, bzw. überhaupt eine Frist einhalten da es ja noch Probezeit ist? #
Weil auf diese Art könnte dann ja jeder mit einer krankmeldung zum ende der Probezeit einfach die Kündigung verhindern??
Danke schonmal für die Antworten, mfg
Markus
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Kündigungsfristen in Probezeit??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@cocaine78
es wurde schon sehr oft zum thema kündigung in der probezeit etwas im forum gesagt. bitte die suchfunktion nutzen
eine kündigung ist auch während der krankheit möglich.
sunbee
quote:
Muss der Arbeitgeber in dem Fall eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, bzw. überhaupt eine Frist einhalten da es ja noch Probezeit ist?
Hallo cocaine,
Klar ist auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist einzuhalten. Kommt drauf an, was im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu steht.
quote:
Weil auf diese Art könnte dann ja jeder mit einer krankmeldung zum ende der Probezeit einfach die Kündigung verhindern?
Nö, eine Kündigung wird durch krankschreibung weder verhindert noch 'aufgeschoben'. Sie gilt - auch bei Krankschreibung - ab Erhalt.
MfG
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Hab grad den Vertrag durchgelesen, da steht drin:"....dieser Vertrag wird vorläufig zur Probe für die Zeit vom... bis 31.12.05 geschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf..."
also müssen sie nicht kündigen.
Müssen sie Ihr mitteilen dass sie raus ist oder kann sie einfach am 2. Januar normal zur arbeit gehen wenn sie nichts von denen hört?
mfg
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
@cocaine
...endet mit zeitablauf!!!! am 31.12 IST der vertrag beendet
sunbee
Ich dachte das bezieht sich auf das ..zur Probe.. weil das im Vertrag fett gedruckt ist
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Nö cocaine, das ist ein befristeter Vertrag, der mit Ablauf des 31.12. endet. Da muss nicht gekündigt werden und da muss auch niemand bescheid sagen, dass sie nicht mehr erscheinen muss.
Oder steht da vielleicht noch irgendwas davon, dass sich der Vertrag unter irgendwelchen Bedingungen automatisch in einen unbefristeten Vertrag ändert?
<a href=http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE001802308.html><font color=blue>Schau mal hier!</font></a>
Ja da steht: ...wird das Anstellungsverhältnis über den Ablauf der Probezeit hinaus fortgesetzt,so geht es in ein ständiges Arbeitsverhältnis über.
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."
Man braucht ihr einfach nur zu sagen, dass sie nach dem 31.12. nicht wieder kommen braucht. Sie am darauffolgenden Arbeitstag (vermutlich 02.01.06., wenn am 01.01. nicht gearbeitet wird) wegzuschicken - ohne sie arbeiten zu lassen - würde auch noch reichen.
Im § 15 TzBfG
steht es im Grunde ähnlich:
'(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.'
Hey! Kuendigungen waehrend Krankschreibung sind generell nicht zulaessig! Dein Arbeitgeber kann Deine Freundin nur nach einer Krankheitsphase entlassen, es sei denn, der Vertrag endet vorher!
quote:
Kuendigungen waehrend Krankschreibung sind generell nicht zulaessig!
Und die Rechtsgrundlage dazu?
im § 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR soll das stehen :-)
@Kleine Hexe Der Punkt geht an dich!
http://www.verfassungen.de/de/ddr/arbeitsgesetzbuch77.htm
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