Kündigungsfristen in Probezeit??

21. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen in Probezeit??

Hi, folgender Sachverhalt:

Meine Freundin arbeitet seit Oktober in einer neuen Firma als Verkäuferin.
Probezeit endet am 1. Januar.
Die Vorgesetzte meinte, sie glaube nicht dasss meine Freundin übernommen wird.

Nun ist sie seit Montag krankgeschrieben, da man sie massiv gemobbt hat und sie fix und alle ist.Ihr Arzt sagt dass er sie am Freitag nochmal bis 30.12 krankschreiben wird.
Nun meine Frage, Muss der Arbeitgeber in dem Fall eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, bzw. überhaupt eine Frist einhalten da es ja noch Probezeit ist? #
Weil auf diese Art könnte dann ja jeder mit einer krankmeldung zum ende der Probezeit einfach die Kündigung verhindern??

Danke schonmal für die Antworten, mfg

Markus

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cocaine78

es wurde schon sehr oft zum thema kündigung in der probezeit etwas im forum gesagt. bitte die suchfunktion nutzen
eine kündigung ist auch während der krankheit möglich.

sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Muss der Arbeitgeber in dem Fall eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, bzw. überhaupt eine Frist einhalten da es ja noch Probezeit ist?


Hallo cocaine,

Klar ist auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist einzuhalten. Kommt drauf an, was im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu steht.

quote:
Weil auf diese Art könnte dann ja jeder mit einer krankmeldung zum ende der Probezeit einfach die Kündigung verhindern?


Nö, eine Kündigung wird durch krankschreibung weder verhindert noch 'aufgeschoben'. Sie gilt - auch bei Krankschreibung - ab Erhalt.

MfG

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#3
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab grad den Vertrag durchgelesen, da steht drin:"....dieser Vertrag wird vorläufig zur Probe für die Zeit vom... bis 31.12.05 geschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf..."

also müssen sie nicht kündigen.
Müssen sie Ihr mitteilen dass sie raus ist oder kann sie einfach am 2. Januar normal zur arbeit gehen wenn sie nichts von denen hört?

mfg

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cocaine

...endet mit zeitablauf!!!! am 31.12 IST der vertrag beendet

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte das bezieht sich auf das ..zur Probe.. weil das im Vertrag fett gedruckt ist

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö cocaine, das ist ein befristeter Vertrag, der mit Ablauf des 31.12. endet. Da muss nicht gekündigt werden und da muss auch niemand bescheid sagen, dass sie nicht mehr erscheinen muss.

Oder steht da vielleicht noch irgendwas davon, dass sich der Vertrag unter irgendwelchen Bedingungen automatisch in einen unbefristeten Vertrag ändert?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<a href=http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/BJNR196610000BJNE001802308.html><font color=blue>Schau mal hier!</font></a>

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#8
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da steht: ...wird das Anstellungsverhältnis über den Ablauf der Probezeit hinaus fortgesetzt,so geht es in ein ständiges Arbeitsverhältnis über.

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Man braucht ihr einfach nur zu sagen, dass sie nach dem 31.12. nicht wieder kommen braucht. Sie am darauffolgenden Arbeitstag (vermutlich 02.01.06., wenn am 01.01. nicht gearbeitet wird) wegzuschicken - ohne sie arbeiten zu lassen - würde auch noch reichen.

Im § 15 TzBfG steht es im Grunde ähnlich:
'(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.'

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#10
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hey! Kuendigungen waehrend Krankschreibung sind generell nicht zulaessig! Dein Arbeitgeber kann Deine Freundin nur nach einer Krankheitsphase entlassen, es sei denn, der Vertrag endet vorher!

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#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Kuendigungen waehrend Krankschreibung sind generell nicht zulaessig!


Und die Rechtsgrundlage dazu?

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#12
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

im § 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR soll das stehen :-)

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Kleine Hexe Der Punkt geht an dich! ;)

http://www.verfassungen.de/de/ddr/arbeitsgesetzbuch77.htm

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