Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit

23. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
fb450659-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit

folgendes Problem: jemand beginnt am 26. 04 eines Jahres eine neue Tätigkeit.
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb der Probezeit besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Werden die "angebrochenen " Monate" mitgezählt?
Wann muss der AG dem AN kündigen, um die Frist der Probezeitkündigung einzuhalten?
Wie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus, wenn der AN innerhalb der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39141 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von fb450659-1):
Werden die "angebrochenen " Monate" mitgezählt?
Die K-Frist ist 2 Wochen.
Zitat (von fb450659-1):
Wann muss der AG dem AN kündigen,
2 Wochen vorher.
Zitat (von fb450659-1):
Wie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus,
Gar nicht. Es gäbe dann Urlaubsabgeltung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19936 Beiträge, 7232x hilfreich)

Zitat (von fb450659-1):
jemand beginnt am 26. 04 eines Jahres eine neue Tätigkeit.
Die Probezeit beträgt 6 Monate

... dann beginnt die Probezeit am 26/04. und endet am 25/10.
Kündigen können AG wie AN mit einer Frist von 14 Tagen, wobei auch am letzten Tag der Probezeit gekündigt noch in der Probezeit wäre, plus 14 Tage bis Beschäftigungsende.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von fb450659-1):
Wann muss der AG dem AN kündigen, um die Frist der Probezeitkündigung einzuhalten?

Die Frage ergibt keinen Sinn, man kann jeden Tag kündigen.
Der letztmögliche Tag für den Zugang der Kündigung wäre hier wohl der 24.10.



Zitat (von fb450659-1):
Wie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus, wenn der AN innerhalb der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte?

Gar nicht.




-- Editiert von Harry van Sell am 24.10.2021 00:36

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49848 Beiträge, 17472x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der letztmögliche Tag für den Zugang der Kündigung wäre hier wohl der 24.10.


Der 25.10. wäre der letzte Tag des Zugangs der Kündigung.

Bei einem Zugang der Kündigung am 25.10. wäre der 8.11. der letzte Arbeitstag.

1x Hilfreiche Antwort

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