folgendes Problem: jemand beginnt am 26. 04 eines Jahres eine neue Tätigkeit.
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb der Probezeit besteht eine beidseitige Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Werden die "angebrochenen " Monate" mitgezählt?
Wann muss der AG dem AN kündigen, um die Frist der Probezeitkündigung einzuhalten?
Wie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus, wenn der AN innerhalb der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte?
Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit
23. Oktober 2021
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Frage vom 23. Oktober 2021 | 11:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2021 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32281 Beiträge, 5677x hilfreich)
Die K-Frist ist 2 Wochen.ZitatWerden die "angebrochenen " Monate" mitgezählt? :
2 Wochen vorher.ZitatWann muss der AG dem AN kündigen, :
Gar nicht. Es gäbe dann Urlaubsabgeltung.ZitatWie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus, :
#2
Antwort vom 23. Oktober 2021 | 11:37
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
Zitatjemand beginnt am 26. 04 eines Jahres eine neue Tätigkeit. :
Die Probezeit beträgt 6 Monate
... dann beginnt die Probezeit am 26/04. und endet am 25/10.
Kündigen können AG wie AN mit einer Frist von 14 Tagen, wobei auch am letzten Tag der Probezeit gekündigt noch in der Probezeit wäre, plus 14 Tage bis Beschäftigungsende.
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2021 | 00:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWann muss der AG dem AN kündigen, um die Frist der Probezeitkündigung einzuhalten? :
Die Frage ergibt keinen Sinn, man kann jeden Tag kündigen.
Der letztmögliche Tag für den Zugang der Kündigung wäre hier wohl der 24.10.
ZitatWie wirkt sich der anteilige Urlaubsanspruch auf Beschäftigungsdauer und damit die Kündigungsfrist aus, wenn der AN innerhalb der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte? :
Gar nicht.
-- Editiert von Harry van Sell am 24.10.2021 00:36
#4
Antwort vom 24. Oktober 2021 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatDer letztmögliche Tag für den Zugang der Kündigung wäre hier wohl der 24.10. :
Der 25.10. wäre der letzte Tag des Zugangs der Kündigung.
Bei einem Zugang der Kündigung am 25.10. wäre der 8.11. der letzte Arbeitstag.
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