Kündigungsfristen nach §622 BGB

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lisa2205
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfristen nach §622 BGB

Hallo,

zum 01. Februar 2010 wurde ich durch einen andere Verein übernommen. In meinem Arbeitsvertrag wurde eine Probezeit von 6 Monaten festgelegt. Hinsichtlich der Kündigung wurde auf den §622 BGB verwiesen. In diesem steht "Während einer vereinbarten Probezeit (...) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Bedeutet dass, ich kann in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen oder gilt diese Regelung von den Arbeitgeber?

Danke im Vorraus
Lisa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mercartor
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Das gilt für beide Parteien. Sowohl für den AN als auch für den AG.

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