Kündigungsfristen über 6 Monate?!

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen über 6 Monate?!

Hallo zusammen,

zwei Fragen habe ich: wenn in einem Arbeitsvertrag steht: "Kündigungsfrist beträgt 14 Tage während der Probezeit (6 Monate). Nach Probezeit unbefristetes Arbeitsverhältnis, Kündigungsfrist 6 Monate"

1.
Wenn die Probezeit am 29.2. endet, kann man dann die Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen am 29.2. abgeben?

2. ist so eine lange Kündigungsfrist (6Monate) rechtens? Letztendlich hat man dann ja im wirklichen Leben keine Chance mehr, die Arbeitsstelle zu wechseln, wenn man nicht "vorsorglich" kündigt. Niemand sucht jetzt neue Mitarbeiter, um sie dann in 6 Monaten einzustellen.

Bedanke mich schon einmal im Vorfeld für Eure Hilfe und hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50061 Beiträge, 17539x hilfreich)

zu 1.: Ja, das kann man. Es gilt die Kündigungsfrist, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung relevant ist. Wann das Arbeitsverhältnis endet, spielt dabei keine Rolle.

zu 2.: Die Vereinbarung einer 6-monatigen Kündigungsfrist ist rechtlich zulässig, sofern sie für beide Seiten gilt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.739 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.659 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.