Hallo zusammen,
zwei Fragen habe ich: wenn in einem Arbeitsvertrag steht: "Kündigungsfrist beträgt 14 Tage während der Probezeit (6 Monate). Nach Probezeit unbefristetes Arbeitsverhältnis, Kündigungsfrist 6 Monate"
1.
Wenn die Probezeit am 29.2. endet, kann man dann die Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen am 29.2. abgeben?
2. ist so eine lange Kündigungsfrist (6Monate) rechtens? Letztendlich hat man dann ja im wirklichen Leben keine Chance mehr, die Arbeitsstelle zu wechseln, wenn man nicht "vorsorglich" kündigt. Niemand sucht jetzt neue Mitarbeiter, um sie dann in 6 Monaten einzustellen.
Bedanke mich schon einmal im Vorfeld für Eure Hilfe und hoffe, ich habe nicht zu verwirrend geschrieben!
Kündigungsfristen über 6 Monate?!
26. Februar 2008
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Frage vom 26. Februar 2008 | 18:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen über 6 Monate?!
#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (50061 Beiträge, 17539x hilfreich)
zu 1.: Ja, das kann man. Es gilt die Kündigungsfrist, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung relevant ist. Wann das Arbeitsverhältnis endet, spielt dabei keine Rolle.
zu 2.: Die Vereinbarung einer 6-monatigen Kündigungsfrist ist rechtlich zulässig, sofern sie für beide Seiten gilt.
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