Kündigungsfristen - was hat die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten?

7. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stier10000_0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - was hat die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten?

Hallo zusammen,

ich war in der Zeit vom 01.06.2001 bis 31.08.2002 bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund einer Fussion wurden wir ab dem 01.09.2002 vertraglich vom neuen Arbeitgeber übernommen. Die Beschäftigungszeit vom vorherigen Arbeitgeber wurde vertraglich angerechnet. Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da es jetzt wohl so aussieht, dass ich baldig mit einer Kündigung rechnen kann, würde ich gern wissen, zu wann genau ich gekündigt werden könnte und was im übrigen die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten hat.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch dankbar.

Stier10000_0

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Sie können mit einer Frist von 6 Wochen (sofern keine längere gilt nach BGB oder Tarifvertrag) zum Quartalsende kündigen und auch gekündigt werden.

Event. ist das Kündigungsschutzgesetz bei einer Kündigung durch den AG zu beachten

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kommt auch auf dein Alter an.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen