Hallo zusammen,
ich war in der Zeit vom 01.06.2001 bis 31.08.2002 bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund einer Fussion wurden wir ab dem 01.09.2002 vertraglich vom neuen Arbeitgeber übernommen. Die Beschäftigungszeit vom vorherigen Arbeitgeber wurde vertraglich angerechnet. Meine vertragliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da es jetzt wohl so aussieht, dass ich baldig mit einer Kündigung rechnen kann, würde ich gern wissen, zu wann genau ich gekündigt werden könnte und was im übrigen die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten hat.
Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch dankbar.
Stier10000_0
Kündigungsfristen - was hat die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten?
7. Oktober 2006
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Frage vom 7. Oktober 2006 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - was hat die Verlängerung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bedeuten?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2006 | 12:31
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 97x hilfreich)
Sie können mit einer Frist von 6 Wochen (sofern keine längere gilt nach BGB oder Tarifvertrag) zum Quartalsende kündigen und auch gekündigt werden.
Event. ist das Kündigungsschutzgesetz bei einer Kündigung durch den AG zu beachten
-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
#2
Antwort vom 7. Oktober 2006 | 18:36
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Das kommt auch auf dein Alter an.
Und jetzt?
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