Kündigungsfristproblem bei Befrist..Arbeitsvertrag

12. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.03.2012 13:02:15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristproblem bei Befrist..Arbeitsvertrag

Hallo,
ich bin seit 15.09.2009 in einem befristetes Arbeitsverhältnis für 1 Jahr. Das heißt mein Vertrag endet am 15 .09.2010. Jetzt steige ich in diesem Arbeitsvertrag mit meiner Kündigungsfrist nicht ganz durch.
Ich zitiereaus meinem Arbeitsvertrag)
(Das Arbeitsverhältnis ist befristet für 1 Kalenderjahr (12 Kalendermonate).Wird das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien während dieser 12 Kalendermonate nicht gekündigt,verlängert sich der Arbeitsvertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt in diesem Fall 6 Wochen vor Vertragsende.)
Ansonsten richtet sich meine Kündigungsfrist nach den gesetzl.Bedingungen.
Ich habe gestern eine Zusage von einer Firma bekommen die mich zum 01.10.10.einstellen würde .Kann ich jetzt noch am 01.09.2010 kündigen? oder erst ab 15.09.2010????Bitte dringend um Hilfe.Danke

-- Editiert am 12.08.2010 19:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
der Arbeitsvertrag endet zunächst nach 12 Monaten! Arbeitest du darüber hinaus für den AG gelten die genannten Kündigungsfristen.
Tust du dies nicht, endet der Vertrag automatisch mit der Befristung!
Du musst also gar nicht Kündigen!! Der Vertrag endet automatisch, spätestens durch nicht erscheinen. Der Fainiss halber solltest du dem AG aber mitteilen, das du den Vertrag nicht verlängern möchtest!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@mlibra:
"Wird das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien während dieser 12 Kalendermonate nicht gekündigt,verlängert sich der Arbeitsvertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr."

Sie müssen kündigen.
Nichterscheinen kann Regressforderungen des Arbeitgebers zur Folge haben.

Da der Vertrag ansonsten unklar bezüglich der Kündigungsfrist im ersten Jahr formuliert ist, sollten Sie sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen:
BGB
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Kündigung jetzt zum 01.10. ist allemal drin, aber auch 4 Wochen zum 15.09. noch.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

ich lese die klausel auch so, dass du kündigen musst. "wird ... nicht gekündigt" heißt doch andersherum: bei stillschweigen beider parteien verlängert sich der vertrag. (ungewiss scheint mir, ob mit dieser formel ein befristeter anschlussvertrag gültig geschlossen werden kann; interessant würde es auf alle fälle ende des zweiten jahres).

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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