Kündigungsgrund Arbeitsverweigerung?!

6. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Linchen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsgrund Arbeitsverweigerung?!

Hallo,

ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst in der Intensivpflege im Nachtdienst.
Seit zwei Monaten macht meine Chefin den Dienstplan, was zuvor meine Teamleitung gemacht hat.
Wir haben einen Wunschdienstplan, in dem man einträgt, wann man nicht arbeiten kann bzw. arbeiten kann.
Nun hat meine Chefin mir an diesen Nächten Dienst eingetragen, für die ich keine Betreuung für meine Tochter(neun Jahre, ich bin alleinerziehend) habe, was ich zuvor aber angegeben hatte.
Ich habe mit einer Kollegin getauscht, das ging auch gut, nun habe ich aber über Pfingsten Dienst(was an sich kein Problem ist) nur hat sie mir wie folgt Dienste eingetragen.: Nacht/Nacht/Frei/Nacht/Frei/Nacht/
Jeder der Nachtdienst macht, weiß, wie anstrengend eine Tag/Nachtumstellung ist und man auch während der freien Nacht nicht sehr früh ins Bett kommt, da man einfach "umgestellt" ist.Desweiteren habe ich einen Weg von je ca. 1-1,5h vor und nach dem Dienst.
Nun kann ich die dritte der angegebenen Nächte nicht machen, weil ich definitiv keine Betreuung für meine Kleine habe.(und ich auch nicht bereit bin SO zu arbeiten)
Ich habe das also meiner Teamleitung gesagt, leider kann auch niemand tauschen.
Sie hat mit meiner Chefin geredet, die jedoch meinte, wenn ich diesen Dienst nicht machen würde, würde sie mich kündigen aufgrund von Arbeitsverweigerung.
So.
Meine Chefin ist der Ansicht, daß meine Kleine die Nächte auch alleine daheim bleiben könnte, was ich aber nicht möchte, da sie angst hat und ich auch nicht rechtzeitig zu Hause bin, um sie für die Schule zu wecken.
Nun würde ich gerne wissen, ob das ein Kündigungsgrund ist.
Ich bin etwas ratlos, weil ich eigentlich denke, ich habe in erster Linie eine Aufsichtspflicht für meine Tochter.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar...
Grüße
C.


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-- Editiert am 06.05.2010 18:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sascha1981
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus das Du einen Vertrag nach Stunden bzw Akkordarbeit hast?
Wenn ihr einen Plan habt der sich nach den Mitarbeitern richtet.....desweiteren erwähnst Du angegeben zu haben , das Du eine Tochter hast und dementsprächend auch nur arbeiten kannst?

Solllte beides der Fall sein , sehe ich darin keinen Kündigungsgrunde, da Du ja zb. nicht...sagen wir mal Du hast das ja gelernt und was zu deinem Aufgaben gehört da Sie auch Berufs bedungt dazugehören, wie Katäterbeutel leeren etc. und Du sowas nicht mehr machen willst , wäre das eine Arbeitsverweigerung und somit ein Kündigungsgrund vorliegt. Aber wenn Ihr Akkordarbeit habt oder nur nach Stunden bezahlt werdet kann es nicht sein das Du deswegen gefeuert wirst.....für mich ist das Druck machen.

Also müsste man erstmal wissen wie dein Arbeitsvertrag lautet.

Ich nehme mal an DU hast keine Rechtsschutzversicherung und verdienst genug um keine Beratungsschein zu bekommen.....ich würde dir raten, jetzt erstmal den Dienst zu machen und zum dem zuständigen Amtsgericht für euren Ort gehen, dann gehst Du zur Rechtsantragstelle, dort kannst Du kostnelos prüfen lassen ob Du einen Anspruch auf Rechtsberatung hast die dann kostenfrei wäre....aber nur Aussergerichtlich....sollte die Sache vor Gericht gehen, musst du deinenAnwalt und die Prozesskosten selber tragen, eventuell kannst du Prozesskostenbeihilfe bekommen , dies würde ich dann an diener Stelle mit dem Anwalt abklären.

lg

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#3
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:46
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

einer ordentlichen Kündigung hat eine Abmahnung voraus zu gehen. Einer ausserdordentlichen nicht.

wirdwerden

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