Hallo, Aufgrund meiner Krankheitsfälle war ich in der letzten Zeit häufiger krank verschrieben. Darf/ kann der AG das häufiges Fehlen als Grund zu einer Kündigung nutzen??? Das Thema beunruhigt mich sehr und ich weiß nicht mit was ich rechnen sollte.
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Kündigungsgrund häufiges Fehlen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
krankheit schützt in der tat nicht vor kündigung. allerdings stellen die arbeitsrichter schon einige bedingungen:
# die fehlzeiten müssen über einige jahre erheblich gewesen sein,
# die fehlzeiten müssen den betrieb erheblich belasten
# und es muss eine negative gesundheitsprognose geben.
"häufiger krank geschrieben" ist zu wenig konkret.
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Die Frage ist sehr allgemein gefaßt, daher muss die Anwort auch sehr allgemein ausfallen. Grundsätzlich ist Krankheit dann ein Kündigungsgrund, wenn die Zukunftsprognose auch keine Besserung erkennen läßt. Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, das man während einer Krankphase nicht gekündigt werden kann.
wirdwerden
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Sehr gut und übersichtlich wird das Thema hier erklärt:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?
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Hallo, vielen Dank für die Antworten. Das Unternehmen hat ca.5000 Mitarbeiter. Die 3-Gründe zur Kündigung "schlechte Prognose, Beeinträchtigung der Arbeit, Interessenabwägung" sind in meinem Falle schwer nachzuweisen.
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quote:
Die 3-Gründe zur Kündigung "schlechte Prognose, Beeinträchtigung der Arbeit, Interessenabwägung" sind in meinem Falle schwer nachzuweisen.
Mit dieser Ansicht wäre ich vorsichtig.
Im Prinzip hat die Rechtsprechung Vermutungsketten aufgebaut. Bei häufigen Kurzerkrankungen wird in der Regel geschaut, ob der AG in den letzten drei Kalenderjahren 6 Wochen oder mehr Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Kann er dies darlegen und hat er zudem bereits ein betriebliches Eingliederungsmangement versucht, dann wird die tatsächliche Vermutung der schlechten Gesundheitsprognose aufgestellt. Es ist dann Sache des Arbeitnehmers im einzelnen zu den Erkrankungen Stellung zu nehmen und darzulegen, warum es in Zukunft nicht mehr zu der jeweiligen Erkrankung und diesbezüglichen Ausfallzeiten kommen wird.
Ähnliches gilt für die Beeinträchtigung des Arbeitgebers. Hier können evtl. schon die Lohnfortzahlungskosten ausreichen, um die Belstung darzulegen. Zudem gehören Ablaufstörungen zu den Beeinträchtigungen. Sprich, wenn der AG immer stets erst Ersatz rankarren musste, dann hätte man auch eine Ablaufstörung.
Die Interessenabwägung ist dann Einzelfallabhängig. Gerade wenn das Arbeitsverhältnis erst kurze Zeit bestanden hat, fällt diese häufig zugunsten des Arbeitgebers aus.
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