Kündigungsgrund häufiges Fehlen?

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsgrund häufiges Fehlen?

Hallo, Aufgrund meiner Krankheitsfälle war ich in der letzten Zeit häufiger krank verschrieben. Darf/ kann der AG das häufiges Fehlen als Grund zu einer Kündigung nutzen??? Das Thema beunruhigt mich sehr und ich weiß nicht mit was ich rechnen sollte.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

krankheit schützt in der tat nicht vor kündigung. allerdings stellen die arbeitsrichter schon einige bedingungen:
# die fehlzeiten müssen über einige jahre erheblich gewesen sein,
# die fehlzeiten müssen den betrieb erheblich belasten
# und es muss eine negative gesundheitsprognose geben.

"häufiger krank geschrieben" ist zu wenig konkret.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Frage ist sehr allgemein gefaßt, daher muss die Anwort auch sehr allgemein ausfallen. Grundsätzlich ist Krankheit dann ein Kündigungsgrund, wenn die Zukunftsprognose auch keine Besserung erkennen läßt. Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, das man während einer Krankphase nicht gekündigt werden kann.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Sehr gut und übersichtlich wird das Thema hier erklärt:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Das Unternehmen hat ca.5000 Mitarbeiter. Die 3-Gründe zur Kündigung "schlechte Prognose, Beeinträchtigung der Arbeit, Interessenabwägung" sind in meinem Falle schwer nachzuweisen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Die 3-Gründe zur Kündigung "schlechte Prognose, Beeinträchtigung der Arbeit, Interessenabwägung" sind in meinem Falle schwer nachzuweisen.


Mit dieser Ansicht wäre ich vorsichtig.

Im Prinzip hat die Rechtsprechung Vermutungsketten aufgebaut. Bei häufigen Kurzerkrankungen wird in der Regel geschaut, ob der AG in den letzten drei Kalenderjahren 6 Wochen oder mehr Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten musste. Kann er dies darlegen und hat er zudem bereits ein betriebliches Eingliederungsmangement versucht, dann wird die tatsächliche Vermutung der schlechten Gesundheitsprognose aufgestellt. Es ist dann Sache des Arbeitnehmers im einzelnen zu den Erkrankungen Stellung zu nehmen und darzulegen, warum es in Zukunft nicht mehr zu der jeweiligen Erkrankung und diesbezüglichen Ausfallzeiten kommen wird.

Ähnliches gilt für die Beeinträchtigung des Arbeitgebers. Hier können evtl. schon die Lohnfortzahlungskosten ausreichen, um die Belstung darzulegen. Zudem gehören Ablaufstörungen zu den Beeinträchtigungen. Sprich, wenn der AG immer stets erst Ersatz rankarren musste, dann hätte man auch eine Ablaufstörung.

Die Interessenabwägung ist dann Einzelfallabhängig. Gerade wenn das Arbeitsverhältnis erst kurze Zeit bestanden hat, fällt diese häufig zugunsten des Arbeitgebers aus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen