Kündigungsklage, Schwanger, Sinn Ja oder Nein????

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Susanne444
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsklage, Schwanger, Sinn Ja oder Nein????

Guten Abend,

ich brauche bitte Ihre Meinung zu meinem "Fall".
Folgender Bestand:
Ich war seit dem 03.01.11 in einem Autohaus als Lohn- und Gehaltsbuchhalterin angestellt. 6 Monate Probezeit, danach unbefristetest Arbeitsverhältnis.
Am 27.04 erhielt ich völlig aus dem Nichts meine fristgerechte Kündigung, ohne Angaben von Gründen während der Probezeit. Einzigster Kommentar meines Chefs: Ich will Sie hier nicht mehr!
Kündigung am 27.04.11 ausgesprochen, eine Woche später hatte ich sie schriftlich im Briefkasten und Kündigungsfrist ist am 11.05 abgelaufen.
Nun wurde am 08.06. für mich völlig überraschend festgestellt, dass ich schwanger bin. Da der erste Tag meiner Letzten Periode am 26.04.11 war, war ich in der Annahme das die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Beschäfftigung bestand. Mein Anwalt bestättigte mir dies und ich teilte meinem ehemailigen AG dies unverzüglich per Telefon, per Fax und per Einschreiben mit.
AG forderte danach Mutterpass an, nach einigen weiteren "Hin-Halte-Schreiben" seitens meines AG wollte cih guten Willen zeigen und habe ihm den Mutterpass zugeschickt.
Dann war zwei Wochen ruhe und heute kam ein schreiben, wonach ich ihm erstmal beweisen müsste das die Schwangerschaft bereits am 27.04. bestand. Kümdigung ist für ihn weiterhin wirksam und wenn mir das nicht passt, solle ich halt klagen!
Mein Anwalt meinte heute, ich soll morgen zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen.

Nun zu meinen Fragen:
- Bringt in meinem Fall eine solche Klage etwas?
- Ich denke nicht das mein AG mich nochmal für sich arbeiten lassen sehen will und ich bin auch nicht unbedingt scharf drauf, aber mir gehts hauptsächlich um mein späteres Erziehungsgeld, das auf Grundlage des Einkommens der letzten 12 Monate berechnet wird.
Komme ich damit durch?
- Was muss ich noch beachten?
- Kann ich irgendwas tun, um eine schnelle Lösung herbei zuführen?
- vom finanziellen her, auf Lohn von meinem AG brauche ich ja so schnell nicht mehr zuhoffen, kann ich in dieser Zeit jetzt Arbeitslosengeld (gemeldet bin ich, und Anspruch hätte ich auch) beantragen und beziehen? Oder lehnt mir das das Arbeitsamt ab?
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin sonst eigentlich kein Mensch der gerne streitet, aber momentan denke ich nur an mein ungeborenes Baby und diese ständige Aufregung geht so langsam an die Nerven.
Vielen Dank

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-- Editiert am 04.07.2011 21:31

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


wenn in dem fall bereits ein (fach)anwalt für arbeitsrecht involviert ist, der zur klage rät
würde ich eher auf diesen vertrauen,
als auf anonyme meinungen in einem forum, wo man nie genau weiß, woher sie kommen

§ 9 MuSchG sagt:
Mutterschutzgesetz darf Ihnen der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot greift aber nur ein, wenn Ihr Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Wissen Sie zum Zeitpunkt der Kündigung und innerhalb der zwei Wochen danach unverschuldet noch nichts von Ihrer Schwangerschaft, so können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft auch noch später mitteilen und die Kündigung damit unzulässig machen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen, sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen. Die ausgesprochene Kündigung wird dann nachträglich unwirksam, wenn die Schwangerschaft bereits bei Ausspruch der Kündigung bestanden hat.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/schwangere_kuendigung.php

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#2
 Von 
Susanne444
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau diesen Paragraphen habe ich meinen AG auch mitgeteilt, aber er weigert sich weiterhin die Kündigung zurück zunehmen.

Was bringt ihm das???? Oder will er die sache aussitzen?????

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#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


wenn sich der AG (erstmal) weigert, sich gesetzeskonform zu verhalten, liegt das daran, daß er im prinzip nichts zu verlieren hat

entweder gibst du auf oder klagst dein recht ein

das kann der AG abwarten, weil er im erfolgsfall deinerseits keine größeren risiken und kosten zu erwarten hat,
als wenn er sich schon von anfang an gesetzestreu verhalten würde

also : aussitzen ist geschäftlich gesehen die günstigste alternative

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

der AG baut darauf, dass du letztendlich die klage scheuen wirst. wiewohl du schon beim ra bist, zeigt deine anfrage hier, dass du sehr unsicher bist. du musst dich entscheiden, was du willst.

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#5
 Von 
Susanne444
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja ich muss zugeben ich bin sehr sehr unsicher!
Ich hatte sowas noch nie in meinem Leben und will versuchen mit so wenig aufsehen wie möglich die Sache vom Tisch zubringen. So bin ich nun mal von Natur aus.

Naja, heute habe ich nun Kündigungsschutzklage erhoben. Aber leider hat mch die Dame dort nicht so richtig beraten.

Wie geht es denn nun weiter?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

du bekommst ein aktenzeichen
dann wird ein schlichtungstermin anberaumt, um die sache evtl. doch noch gütlich zu regeln.
wenn das nichts wird, gibt es eine hauptverhandlung samt richterspruch.

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