Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag

19. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Toto Dortmund
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag

Folgende Regelung steht in meinem Arbeitsvertrag:

"Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig auch in Ansehung der Befristung gem. Paragraph 622 BGB gekündigt werden. Ebenfalls sind beide Parteien berechtigt, ohne Ansehnung der Befristung das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gem. Paragraph 626 BGB frsitlos zu kündigen."

Mein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.05.2014. Zunächst war es bis zum 01.10.2015 befristet. Die folgende Befristung bis zum 01.10.2016 wurde vorzeitig in einen unbefristeten Vertrag zum 01.06.2016 geändert. Wenn ich es richtig verstehe gilt für eine Kündung meinerseits gem. § 622 Abs. 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende und für meinen Arbeitgeber eine Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 von 2 Monaten zum Monatsende.

Verstehe ich das richtig? Danke vorab!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Toto Dortmund
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Korrekt.
danke

0x Hilfreiche Antwort

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