Folgende Regelung steht in meinem Arbeitsvertrag:
"Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig auch in Ansehung der Befristung gem. Paragraph 622 BGB gekündigt werden. Ebenfalls sind beide Parteien berechtigt, ohne Ansehnung der Befristung das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gem. Paragraph 626 BGB frsitlos zu kündigen."
Mein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.05.2014. Zunächst war es bis zum 01.10.2015 befristet. Die folgende Befristung bis zum 01.10.2016 wurde vorzeitig in einen unbefristeten Vertrag zum 01.06.2016 geändert. Wenn ich es richtig verstehe gilt für eine Kündung meinerseits gem. § 622 Abs. 1 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende und für meinen Arbeitgeber
eine Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 von 2 Monaten zum Monatsende.
Verstehe ich das richtig? Danke vorab!
Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag
19. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2020 | 07:54
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsregelung im Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Februar 2020 | 08:11
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Korrekt.
#2
Antwort vom 19. Februar 2020 | 09:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
dankeZitatKorrekt. :
Und jetzt?
Schon
268.078
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten