Kündigungsschutz - seit 9 Jahren bei der Firma

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gundi21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz - seit 9 Jahren bei der Firma

Hallo, kann jemandem, der seit 9 Jahren bei einer Firma als ungelernter Mitarbeiter, ohne entsprechendem Abschluss, aber mit sehr viel Berufspraxis und Engagement arbeitet, gekündigt werden, wenn ein anderer, der einen entsprechenden Abschluss hat, eingestellt wird?
LG Gundi

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Grundsätzlich haben Sie auch als ungelernte Arbeitskraft Kündigungsschutz. Im Einzelfall kommt es immer auf bestimmte Umstände in ihrem Betrieb an, damit Sie auch unter das KSchG fallen.Hier wäre es wichtig zu Wissen, wieviele Mitarbeiter in ihrem Betrieb beschäftigt sind.Was der Kündigungsgrund ist und so weiter.Nach einer Kündigung bleibt Ihren nur eine Zeitspanne von 3 Wochen um eine KSchK einzureichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gundi21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Philosoph,
Danke für Ihre Antwort! Unser "Betrieb" umfasst mind. 100 Beschäftigte, unsere Abteilung ca. 50. Ich bin Diplom-Theologin und Religionspädagogin, die potentielle neue Angestellte hat seit diesem Jahr einen Abschluss als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Ich bin im Grunde überqualifiziert, aber seit 2001 dort in unserem Institut (Bibliothek für Religionspädagogik) beschäftigt. Kann man mich kündigen? Ich leiste gute Arbeit und bekam gestern ein dickes Lob. Habe aber immer ein komisches Gefühl. Ich hoffe nur, es ist unbegründet.
Gruß Gundi

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

man kann dir nicht kündigen mit dem argument, dass die ausbildung des oder der neuen besser passt. eine andere frage könnte sein, ob sich durch die neue qualifikation verschiebungen bei den aufgaben ergeben werden.
du wirst ja nicht als 'ungelernte' angestellt worden sein, sondern für einen bestimmten aufgabenbereich. die interessante frage ist dabei, was in deinem av steht: wenn dort stünde 'verwaltungsangestellte' ist das ein weites feld mit dem vorteil, dass man dir fast jede aufgabe übertragen kann. sollte dort aber stehen 'öffentlichkeitsreferentin', sähe das schon erheblich anders aus - dann könnte man dir nicht einfach verwaltungstätigkeiten andienen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen