Kündigungsschutz während Insolvenzverfahren

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Suriana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutz während Insolvenzverfahren

Hallo ;-)

Habe da mal eine Frage zum Kündigungsschutz während eines Insolvenzverfahrens...

Also:
Arbeitgeber X leitet die Firma Z seit ein paar Jahren...
Arbeitnehmer Y arbeitet auch schon ein paar Jahre da...
Nun kommt die Insolvenz, und zu einem Insolvenzverfahren...
Intressenten sind da die diese Firma auch übernehmen wollen, also es geht definitiv weiter in Firma Z...

Während dem Insolvenzverfahren wird Arbeitnehmer Y am 23.01. krank und teilt es seinem Arbeitgeber X telefonisch mit, und dass er wahrscheinlich zum 28.01. wieder Gesund ist.
Arbeitnehmer Y liegt übers Wochenende komplett flach und schafft es nicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzusenden und sie stattdessen dann am 28.01. direkt zur Arbeit mitzunehmen.
(Postweg wär dann ja auch nicht mehr schneller gewesen)
Nun kommt "Murphy" ins Spiel und am 28.01. trifft es Arbeitnehmer Y erneut, so sehr das er es nicht mal mehr schafft sich telefonisch zu Arbeitsbeginn bei Arbeitgeber X zu melden, sondern erst nach dem Arztbesuch.
Die erste AU und Folgebescheinigung schickt er an dem gleichen Tag noch zum Arbeitsgeber da die Arbeitsunfähigkeit noch bis zum 30. anhält.

Am 02.02 wird Arbeitnehmer Y vom Insolvenzverwalter und von dem neuen Arbeitgeber W fristlos gekündigt mit der Begründung unentschuldigt gefehlt zu haben obwohl die AU vorliegt!
(Arbeitnehmer Y hat nämlich in der Buchhaltung nachgefragt)

Es ist momentan eine ziemliche Schlammschlacht in der Firma, und jeder pinkelt jedem ans Bein.

Nun zur Frage:
Darf Arbeitgeber X oder Arbeitgeber W, Arbeitsnehmer Y fristlos kündigen obwohl er es nachweisen kann und es nachgewiesen hat das er Arbeitsunfähig war, auch wenn es aufgrund der Krankheit etwas später war?

Soweit ich das in Erinnerung habe muss da erst eine Abmahnung stattfinden bevor es zur Kündigung kommen kann wenn man es NICHT nachweisen kann, hat sich daran was geändert oder zählt das bei Insolvenzen anders?

Ich danke schonmal für die Antworten.

mfg
Suriana


-- Editiert von Suriana am 03.02.2009 13:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung scheint mir hier auch doch sehr überzogen. Damit dürfte der Arbeitgeber nicht durchkommen. Sie sollten dringend eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Bei fristlosen Kündigungen bedarf es nicht unbedingt einer Abmahnung vorher. Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine Seite unzumutbar ist, dann ist eine fristlose Kündigung jederzeit möglich.

Eine Abmahnung wäre hier aber m.E. das Mittel der Wahl gewesen.

Das Insolvenzverfahren hat nichts damit zu tun, außer vielleicht, dass der Arbeitgeber so die Chance für sich sieht, Sie kostengünstig loszuwerden. Denke aber, die Rechnung geht nicht auf.

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