Kündigungsschutzklage 1. Instanz gewonnen .... und nun?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Janus14
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigungsschutzklage 1. Instanz gewonnen .... und nun?

Hallo,
ich habe in 1. Instanz meine Kündigungsschutzklage gewonnen (betriebsbedingte Kündigung). Die Firma konnte einen Monat nach dem Urteil Berufung einlegen aber das hat sie nicht getan. Ich bin zur Zeit krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Wie geht es jetzt weiter? Weiß das jemand?
Viele Grüße
Janus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Dann bist du weiterhin MA der Firma. Wenn du wieder gesund bist, gehst du wieder arbeiten. Ganz einfach!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Janus14
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Jawoll1701):
Dann bist du weiterhin MA der Firma. Wenn du wieder gesund bist, gehst du wieder arbeiten. Ganz einfach!


Die Firma sagt, dass es keinen Arbeitsplatz mehr für mich gibt. Meine Abteilung wurde geschlossen. Das Gericht hat das aber anders gesehen. Man könnte mich woanders "unterbringen" aber die Firma äußert sich nicht. Bevor die Abeitlung geschlossen wurde, hat man mir mitgeteilt, dass ich in Rente gehen soll und eine Abfindung auf keinen Fall gezahlt wird. Ich möchte aber bis zu meiner Rente wegen den Abzügen noch arbeiten. Auch wenn die Firma mich nicht auffordert arbeiten zu kommen, einfach hingehen und warten was passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

//// ...-. und warten was passiert?

genau dies.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Janus14):
Auch wenn die Firma mich nicht auffordert arbeiten zu kommen, einfach hingehen und warten was passiert?


Richtig.

Wichtig ist, dass man seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber anbietet, was er dann daraus macht ist sein Problem.
Also hingehen, fragen wo man nun arbeiten soll und Notfalls dann eben nach Hause schicken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Janus14
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Dann weiß ich erst einmal Bescheid. Vielen Dank für die Antworten!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Also hingehen, fragen wo man nun arbeiten soll und Notfalls dann eben nach Hause schicken lassen.

Dürfte schiefgehen.


Bereits wenn man weis wann man wieder arbeitsfähig ist - das ist ja vorhersehbar - sollte man den Arbeitgeber darüber entsprechend informieren. Und zwar mit Zugangsnachweis, sonst hat man hinterher Nachweisprobleme.
Dann hat man noch etwas mehr Zeit für juristische Mittel ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen