Kündigungsschutzklage - Arbeitgeber

30. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsschutzklage - Arbeitgeber

Hallo zusammen, vielleicht kann mich jemand hierzu aufklären.

Folgender Sachverhalt! Ich bin AG und wir arbeiten in Arbeitnehmerüberlassung / Personaldienstleistung im MEDICAL Bereich.

Unsere Mitarbeiter sind Gesundheit und Krankenpfleger sowie Altenpfleger. (Fachkräfte)

Es geht hier um eine Mitarbeiterin, die bei uns den Arbeitsvertrag hat und in Überlassung in einer Klinik gearbeitet hat. Die Dame war ca. 11 Monate bei uns. Wir haben nun die Rückmeldung der Klinik bekommen, bei der Sie über uns gearbeitet hat, dass Sie erhebliche fachliche Mängel aufweist in Ihrer täglichen Arbeit und sich auch Kollegen gegenüber sehr schlecht verhält und in den letzten 2 Monaten auch wiederholt laut wurde, gar dieses laut werden durch einen Schlag auf den Tisch einmal unter Kollegen untermauert hat. Die Dame hat sich auch uns als AG gegenüber in den letzten Monaten sehr schlecht verhalten und hat bereits 3 Abmahnungen aus unterschiedliche Gründen erhalten.

Als wir nun von unserem Kunden, der besagten Klinik erfahren haben, dass es fachlich größere Bedenken gibt und ihr Verhalten auf gut deutsch unter aller Kanone ist, haben wir die Dame gekündigt - da es uns als Personadienstleistungsunternehmen nicht möglich ist, eine fachlich zweifelhafte Krankenpflegerin an ein anderes Klinikum zu überlassen.

Unser Kunde hat uns über diese Missstände auch nicht eher informiert, da er diese Stelle nicht anderweitig besetzt bekam und damit gerechnet hatte, dass wir die Dame schon eher kündigen. Somit konnten wir auch nicht eher reagieren.

Die Dame hat Kündigungsschutzklage eingereicht und es gibt ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. -was soweit klar war!

Nun meine Frage - entschuldigt wenn ich dafür zu weit ausgeholt habe:

Brauche ich zwingend einen Anwalt? Oder kann ich mich als Arbeitgeber hierbei selbst vertreten?

Und, sollte ich für den Fall, ich vertrete mich selbst vorab eine Stellungnahme an das Arbeitsgericht senden? Da die Kündigungsschutzklage natürlich beinhaltet, dass unsere Mitarbeiterin keine Ahnung hat, warum wir Sie gekündigt haben!




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Grundsätzlich kann man so eine Klage alleine durchziehen, kein Problem. Nur, schaffst Du das? Juristisch gesehen? Das ist hier die Frage. Und, natürlich schreibt man eine Stellungnahme. Wie hat denn die Ex-Mitarbeiterin ihre Klage begründet? War es eine fristlose oder eine fristgerechte Kündigung?

Erzähl doch mal etwas mehr.

wirdwerden

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#2
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi wirwerden,

danke für Deine Nachricht!

Es war eine fristgerechte Kündigung und wir können in der Tat diese Dame nach den Rückmeldungen die wir von unserem Kunden erhalten haben nichtmehr überlassen. Fachliche Mängel in der Krankenpflege können wir nicht abmahnen -da müssen wir direkt reagieren. Folgender Fall - die Dame wird von uns an einen neuen Kunden überlassen und macht einen Fehler wodurch ein Mensch stirbt und die Staatsanwaltschaft herausfindet, dass Sie wir als Arbeitgeber vom vorherigen Kunden darüber informiert wurden, dass die Dame Fachlich nicht auf der höhe ist.....!

Muss ich auf etwas achten?

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Von wegen fachlichen Mängeln: Das wäre eine gute Gelegenheit um die Zeugnisse genau zu überprüfen. Im Zweifel wird auch die ausstellende Stelle angerufen und gefragt. ob das so korrekt ist. Manchmal soll es auch Fälschungen geben.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

So, ich hoffe, Ihr habt die Lady bei voller Bezahlung freigestellt, unwiderruflich unter Anrechnung des Urlaubs? Das ist in so fällen der allererste Schritt. Der zweite ist dann, die Begründung für die verhaltensbedingte Kündigung zu liefern. Fürs Gericht. Mit allen, wirklich allen Anlagen. Abmahnungen u.s.w.

Traust Du Dir das wirklich alleine zu?

wirdwerden

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#5
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Um es nochmal zu klar darzustellen! Wir haben die Dame in der Tat gekündigt, da Sie fachlich und persönlich für die Überlassung in Kliniken untragbar ist. Wir haben der Dame die Kündigung persönlich im Gespräch überreicht, und Sie sofort freigestellt. Die Begründung für die Verhaltensbedingte Kündigung fürs Gericht traue ich mir zu. Oder gibt es hier eine Form zu beachten?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119526 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Jester20):
da es uns als Personadienstleistungsunternehmen nicht möglich ist, eine fachlich zweifelhafte Krankenpflegerin an ein anderes Klinikum zu überlassen.

Mag sein, begründet aber noch lange keine Kündigung.



Zitat (von Jester20):
Fachliche Mängel in der Krankenpflege können wir nicht abmahnen -da müssen wir direkt reagieren.

Jetzt müsste man nur noch einen Richter finden, der das auch so sieht. Könnte meiner Erfahrung nach problematisch werden.



Zitat (von Jester20):
Brauche ich zwingend einen Anwalt?

Nein. Wäre aber besser ...



Zitat (von Jester20):
Oder kann ich mich als Arbeitgeber hierbei selbst vertreten?

Selbstverständlich.



Zitat (von Jester20):
und hat bereits 3 Abmahnungen aus unterschiedliche Gründen erhalten.

Was waren die Abmahngründe?
Die Abmanhungen waren inhaltlich entsprechend der anerkannten Form gestaltet?



Zitat:
Die Begründung für die Verhaltensbedingte Kündigung fürs Gericht traue ich mir zu.

Ich hoffe man kann da mehr vorlegen als nur die Behauptung des Kunden bezüglich fachlicher Eingung.
Richter wollen in solchen Fällen immer gerne substanierte Belege (mit Datum, Uhrzeit, genauer Schilderung des Sachverhaltes, ...) sehen.
Gilt auch für die Abmanhnungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun, klar kann es sein, dass ein Richter dies anders sieht, jedoch kann ich meinem Kunden keine Krankenschwester zur Überlassung anbieten, von der ich weiß, dass Sie fachlich beim letzten Kunden große Mängel vorgewiesen hat. Das sie sich persönlich unmöglich verhält kommt dann noch on top dazu! Ich kann Sie auch nicht dafür abmahnen, dass Sie diverse Dinge nicht kann. Wenn ich das abmahne und beim nächsten Kunden passiert etwas, kann ich dem Staatsanwalt auch nicht sagen, nun ja - ich musste warten bis ich Sie nach 2 Abmahnungen beim 3 vergehen aus dem Verkehr ziehen kann! Der Richter sagte ich muss Sie weiter beschäftigen.....!

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Jester20

Sie sollten sich ganz schnell an einen RA wenden. Der kann Ihnen dann auch am konkreten Fall unter Kenntnis aller Unterlagen mitteilen, wie die Erfolgsaussichten sind und ob Sie sich nicht besser einigen sollen. Wenn Sie das selbst machen, dann wird das nichts.

Die Hürden, die die deutschen Arbeitsgerichte zwischenzeitlich für Kündigung aufgestellt haben, sind so hoch, dass in gefühlt 95 % der Fälle, die Kündigungen unwirksam sind. Es kommt schon sehr extrem darauf an wie man was vorträgt.

Und wenn Sie selbst Abmahnungen verfasst haben, besteht auch eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass die Abmahnungen unwirksam sind. Sie scheinen eher unerfahren zu sein als AG. Gerade unerfahrene AG machen häufig Fehler.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das was ich hier lese lässt für mich nur einen einzigen Schluss zu: Ab zum Anwalt!
Ich sehe hier ganz große Chancen für die Arbeitnehmerin vor Gericht zu gewinnen. Ein Hörensagen rechtfertigt keine Kündigung. Wenn da nicht belastbare Beweise vorhanden sind, dann wird das nichts mit der Kündigung. Zumindest wird es teuer werden wenn die AN einer Vertragsauflösung zustimmen sollte.

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Das was ich hier lese lässt für mich nur einen einzigen Schluss zu: Ab zum Anwalt!
Ich sehe hier ganz große Chancen für die Arbeitnehmerin vor Gericht zu gewinnen. Ein Hörensagen rechtfertigt keine Kündigung. Wenn da nicht belastbare Beweise vorhanden sind, dann wird das nichts mit der Kündigung. Zumindest wird es teuer werden wenn die AN einer Vertragsauflösung zustimmen sollte.


Und wenn die AN gewinnt, dann auch zurecht.

Keine Abmahnung vom AG (außer von der Klinik). Offensichtlich waren die Mängel auch nicht so schwer, weil die AN weiterhin in der Klinik tätig war. Usw.

Ich sehe da zurecht schwarz. Professionell scheint ihr nicht zu agieren.

Ihr solltet versuchen euch gütlich zu einigen. Sofern noch möglich.

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