Kündigungsschutzklage - Frist für beklagten AG!

27. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
djsmurf
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 70x hilfreich)
Kündigungsschutzklage - Frist für beklagten AG!

Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich an Euch:

Wenn dem AG in der Güteverhandlung eine Frist zur Klageerwiderung und Begründung der Kündigung gesetzt wurde, kann diese verlängert werden, falls der AG einen Vergleich angeboten hat, aber die 1 Wochenfrist zur Antwort für den AN über die Frist der Klageerwiderung hinausgeht?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Wenn dem AG in der Güteverhandlung eine Frist zur Klageerwiderung und Begründung der Kündigung gesetzt wurde, kann diese verlängert werden, falls der AG einen Vergleich angeboten hat, aber die 1 Wochenfrist zur Antwort für den AN über die Frist der Klageerwiderung hinausgeht?


Bitte den Schachtelsatz entwirren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djsmurf
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo zusammen,

folgende Frage habe ich an Euch:

Einem AG wurde in der Güteverhandlung eine Frist zur Klageerwiderung und Begründung der Kündigung gesetzt. Kann diese Frist verlängert werden?, Der AG hat einen Vergleich angeboten. Das ArbG hat zur Antwort für den AN eine 1 Wochenfrist zur Antwort gesetzt. Diese Frist geht über die Frist für den AG zur Klageerwiderung hinausgeht.

Beispiel:

-in Güteverhandlung setzt Gericht Frist für AG zur Begründung der Kündigung: Ende Januar

-AG bietet Vergleich an, ArbG setzt Frist von einer Woche
-->diese Frist läuft bis Anfang Februar!

Frage: Was passiert mit der Frist für den AG, wenn der AN den Vergleichsabschluss ablehnt Anfang Februar?
-->Die Frist für den AG war bereits Ende Januar abgelaufen.

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Frage: Was passiert mit der Frist für den AG, wenn der AN den Vergleichsabschluss ablehnt Anfang Februar?
-->Die Frist für den AG war bereits Ende Januar abgelaufen.


Ich bin da nicht der Profi, die Frage passt bestimmt besser ins Forum Verfahrensrecht.

M.E. hat das Vergleichsangebot des AG keinen Einfluss auf die Klageerwiderungsfrist. Wenn der AG einen RA beauftragt hat, dann fällt den Parteienvertretern regelmässig irgendein Grund ein, warum die ursprüngliche Frist verlängert werden muss: Krankheit, Urlaub, Aussentermin, etc.

1x Hilfreiche Antwort

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