Kündigungsschutzklage Probezeit (Widersprüchliches Verhalten)

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage Probezeit (Widersprüchliches Verhalten)

Hallo zusammen,

mir wurde in der Probezeit im Öffentlichen Dienst gekündigt. Ich habe einen fachnahen Universitätsabschluss (im "richtigen" Fach gibt es jährlich nur an die 25 Absolventen), mir wurde mündlich mitgeteilt das ich nicht die fachlichen Qualifikationen eines richtigen Absolventen hätte, ein Umstand der meinem Arbeitgeber aber schon bei meiner Einstellung bewusst war (im Bewerbungsverfahren gab es nur fachnahe Kräfte).
Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg und sei es nur eine Abfindung?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Was so geredet wird, ist ohne Belang. Nur wenn im Kündigungsschreiben ein Grund genannt wäre, müsste der auch stimmen. Aber die Probezeit zeichnet sich eben dadurch aus, dass Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist. Eine Klage kannst du dir schenken.

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#2
 Von 
Thomas_Müller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Schriftlich habe ich nur einen entpsprechenden Vermerk auf einem Evaluationsbogen.

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Thomas_Müller):
Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg und sei es nur eine Abfindung?

Weder das eine noch das andere. Während der ersten 6 Monate greift der Kündigungsschutz des KSchG nicht, d.h. eine Klage kann man sich in der Regel sparen. Und für eine Abfindung sehe ich keinerlei Grundlage.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Thomas_Müller):
und sei es nur eine Abfindung?


Von der Aussichtslosigkeit mal abgesehen, Abfindungen kann man nach der Faustformel, halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, bestimmen.
Da können Sie sich selbst ausrechnen, was in der Probezeit dabei rum kommen könnte.

-- Editiert von spatenklopper am 03.12.2019 16:13

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und ganz unabhängig davon: Was wäre denn abzufinden? Ein AG zahlt ggf. Abfindung, wenn er dafür im Gegenzug etwas bekommt. Beispielsweise den Verzicht auf eine Klage des AN, oder die Aufhebung eines AV, wenn eine Kündigung des AG auf tönernen Füßen steht, ....

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Für mich ist das zusammenfassend ein ganz normaler Vorgang. Probezeit nicht bestanden und weiter gehts. Verstehe das Problem nicht..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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