Kündigungsschutzklage Umschulung Job zurück

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigungsschutzklage Umschulung Job zurück

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt.

Ein Arbeitnehmer wurde gekündigt und hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Während dem laufenden Verfahren bzw vor dem Gütetermin hat er von der Agentur für Arbeit eine Umschulung angeboten bekommen. Diese hat er angenommen, weil er ja nicht weiß wie es weiter geht.

Sollte der Arbeitnehmer "gewinnen" und den Job zurück erhalten, was bei der Firma durchaus möglich ist, muss er dann ablehnen, weil er die Umschulung angenommenen hat und diese über einen Bildungsgutschein läuft?
Das ist ja ein bisschen was anderes, als wenn er einen anderen Job angenommenen hätte oder bleibt das rechtlich gleich?
So Umschulungen sind schließlich teuer und er hat ja dafür unterschrieben.
Könnt ihr mir dazu näheres sagen?

Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8341 Beiträge, 3736x hilfreich)



Das Umschulungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlichunter Angabe des Grundes erfolgen. Sofern eine Probezeit vereinbart wird, kann während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Als wichtiger Grund für den Umzuschulenden gelten i. d. R. soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie gesundheitliche Umstände.

Solltest du nach einem für dich positiven Urteil wieder in Job zurück können, wäre das u. U. ein wichtiger Kündigungsgrund. Da die Arbeitsagentur als Kostenträger Partner im Umschulungsverhältnis ist, einfach mit dem SB besprechen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8045x hilfreich)

Wenn der Arbeitnehmer nicht zurueck will, dann findet er vor Gericht das Verhaeltnis zum Arbeitgeber zerruetted und will deshalb nicht zurueck.

-- Editiert von altona01 am 20.03.2019 10:49

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16494 Beiträge, 6202x hilfreich)

/// Sollte der Arbeitnehmer "gewinnen" und den Job zurück erhalten, ...
Das sind durchaus zwei Paar Stiefel. Du kannst den Prozess gewinnen - der Sache nach - und deinen Arbeitsplatz gleichwohl verlieren. Oft geht das über eine außergerichtliche Einigung mit Abfindungszahlung. Wie altona schon andeutet: die K mag rechtlich nicht haltbar sein, aber das Arbeitsverhältnis ist unreparierbar kaputt, zerrüttet eben.
Insofern, meine ich, solltest du dein Augenmerk und deine Energie auf die Umschulung richten.

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