Kündigungsschutzklage

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsschutzklage

Ich stecke da ein wenig fest da ich nicht recht weis wie ich die am besten formulieren soll.
Hier mein Vorschlag

Aschrift von mir

Kündigungsschutzklage

In Sachen

Angaben zu meiiner Person

- Kläger


gegen

Angaben zum ehmaligen AG

- Beklagte

wegen der fristlosen Kündigung beantrage ich

eine überprüfung der rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und bestehe auf die mit im Kündigungsschreiben angegeben fristgerechte Kündigung.


ich weis nicht ob das schon genügt

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Geh zum Arbeitsgericht und lass vom Rechtspfleger die Klage aufnehmen. Die machen das kostenlos.

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#2
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

ich weis aber das ist 50 km entfernt ich habe kein auto und ich habe nicht mehr viel geld für die fahrkarte dort hin

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#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.

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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.

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#6
 Von 
cYruZ
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 3x hilfreich)

langt als begründung im kündigungschreiben wird kein grund angegeben jedoch ein ein termin zur fristgerechten kündigung

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7010 Beiträge, 3931x hilfreich)

Du kannst auch zum RA gehen und ein Verfahren über Prozesskostenhilfe durchführen. Das ist vielleicht in Anbetracht der Umstände nicht das schlechteste.

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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 733x hilfreich)

Hallo,
würde Eidechses Tip folgen.

Bei einer fristlosen Kündigung steht einfach zu viel auf dem Spiel.

Da kommt schnell ein Monatsgehalt sowie 12 Wochen Arbeitslosengeldsperre zusammen, wenn nicht auch binnen drei Wochen nach Zugang einer Kündigung dagegen geklagt wird.
Dazu kommt noch eine schwere Hypothek bei künftigen Bewerbungen.


Möglicherweise können die Rechtspflege im Arbeitsgericht auch per Telefon helfen.


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-- Editiert am 27.01.2011 22:30

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#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

quote:
und ich habe nicht mehr viel geld für die fahrkarte dort hin



Wie wollen Sie eigentlich die nächsten Wochen überbrücken? Haben Sie wenigstens einen H4-Antrag gestellt? Die AfA wird doch sicherlich erstmal den ALG1-Anspruch für 12Wochen sperren.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8089x hilfreich)

Man kann auch gar nicht auf "Überprüfung, ob eine Kündigung rechtmäßig ist" klagen.
Man klagt auf Weiterbeschäftigung und auf die Feststellung, dass eine Kündigung unwirksam ist.
Ich schließe mich der Meinung an, dass Sie dringend einen Anwalt beauftragen sollten.
Es geht wirklich um erheblich mehr als um die Fahrtkosten, es geht um Ihre Existenz in den nächsten 3 Monaten.

-- Editiert am 27.01.2011 23:11

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#11
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

schau mal hier

http://www.suite101.de/content/kuendigungsschutzklage-a52179



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