Ich stecke da ein wenig fest da ich nicht recht weis wie ich die am besten formulieren soll.
Hier mein Vorschlag
Aschrift von mir
Kündigungsschutzklage
In Sachen
Angaben zu meiiner Person
- Kläger
gegen
Angaben zum ehmaligen AG
- Beklagte
wegen der fristlosen Kündigung beantrage ich
eine überprüfung der rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung und bestehe auf die mit im Kündigungsschreiben angegeben fristgerechte Kündigung.
ich weis nicht ob das schon genügt
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Kündigungsschutzklage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Geh zum Arbeitsgericht und lass vom Rechtspfleger die Klage aufnehmen. Die machen das kostenlos.
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ich weis aber das ist 50 km entfernt ich habe kein auto und ich habe nicht mehr viel geld für die fahrkarte dort hin
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Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.
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Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.
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Das tut mir leid. Aber was Du da schreibst reicht nicht aus. Du musst auch begründen warum.
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langt als begründung im kündigungschreiben wird kein grund angegeben jedoch ein ein termin zur fristgerechten kündigung
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Du kannst auch zum RA gehen und ein Verfahren über Prozesskostenhilfe durchführen. Das ist vielleicht in Anbetracht der Umstände nicht das schlechteste.
Hallo,
würde Eidechses Tip folgen.
Bei einer fristlosen Kündigung steht einfach zu viel auf dem Spiel.
Da kommt schnell ein Monatsgehalt sowie 12 Wochen Arbeitslosengeldsperre zusammen, wenn nicht auch binnen drei Wochen nach Zugang einer Kündigung dagegen geklagt wird.
Dazu kommt noch eine schwere Hypothek bei künftigen Bewerbungen.
Möglicherweise können die Rechtspflege im Arbeitsgericht auch per Telefon helfen.
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-- Editiert am 27.01.2011 22:30
quote:
und ich habe nicht mehr viel geld für die fahrkarte dort hin
Wie wollen Sie eigentlich die nächsten Wochen überbrücken? Haben Sie wenigstens einen H4-Antrag gestellt? Die AfA wird doch sicherlich erstmal den ALG1-Anspruch für 12Wochen sperren.
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Man kann auch gar nicht auf "Überprüfung, ob eine Kündigung rechtmäßig ist" klagen.
Man klagt auf Weiterbeschäftigung und auf die Feststellung, dass eine Kündigung unwirksam ist.
Ich schließe mich der Meinung an, dass Sie dringend einen Anwalt beauftragen sollten.
Es geht wirklich um erheblich mehr als um die Fahrtkosten, es geht um Ihre Existenz in den nächsten 3 Monaten.
-- Editiert am 27.01.2011 23:11
schau mal hier
http://www.suite101.de/content/kuendigungsschutzklage-a52179
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