Kündigungsschutzklage an das falsche Gericht

4. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
einundsiebzig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage an das falsche Gericht

Hallo,

habe nach Kündigung am 30.04. eine Klageschrift nicht an das Arbeitsgericht, sondern an das Amtsgericht im Ort, wo die Fa. ansässig ist, eingereicht. Nun wurde die Klage an das AG weitergeleitet, allerdings nun 4 Tage über der Frist.

Kann der Richter die fristgemäße Einsendung an ein, wenn auch nicht zuständiges, aber ordentliches deutsches Gericht anerkennen? Kennt vielleicht jemand hierzu einen Richterspruch?

Vielen Dank für eure Hilfe

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
Richtersprüche sind nur im angelsächsischen Recht verbindlicher für Kollegen. Hier sind die Richter unabhängiger, wobei fallgleiche Urteile von sehr hohen Gerichten zur Revision einladen, wenn sich das untere Gericht nicht daran hält. Und Karriere machen Richter nur wenn sie sich nicht allzuviele Revisionen erlauben.

Das ist natürlich dumm gelaufen.
Jetzt liegt es ausdrücklich im Ermessensspielraum des Arbeitsgerichts, die Klage noch zuzulassen.
Es spielt sicherlich auch eine Rolle, ob ein Anwalt den Bock geschossen hat oder der juristische Laie was falsch gemacht und die Kollegen am Amtsgericht geschlafen haben.

Ob es jetzt Sinn macht im Arbeitsgericht anzurufen / vorzusprechen und sich für den Fauxpas zu entschuldigen möchten bitte die Forenteilnehmer beurteilen , die sich besser mit den Gepflogenheiten bei Arbeitsgerichten auskennen.
Ansonsten könnte schon ein Rechtspfleger auf die Idee kommen, das ohne weieteres Lesen auf zurückgewiesen zu legen, weil er/sie nur den Zeitstempel gesehen hat.

Viel Glück.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
einundsiebzig
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Moin maestro,

danke für die Glückwünsche. Der Richter hat schon ohne mdl. Verhandlung verfügt, findet es allerdings beachtlich zu klären, wie die Klage an das Amtsgericht kommen konnte. Den Kniefall habe ich bereits vollzogen. Bleibt nun nur abzuwarten...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.965 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen