Hallo,
habe nach Kündigung am 30.04. eine Klageschrift nicht an das Arbeitsgericht, sondern an das Amtsgericht im Ort, wo die Fa. ansässig ist, eingereicht. Nun wurde die Klage an das AG weitergeleitet, allerdings nun 4 Tage über der Frist.
Kann der Richter die fristgemäße Einsendung an ein, wenn auch nicht zuständiges, aber ordentliches deutsches Gericht anerkennen? Kennt vielleicht jemand hierzu einen Richterspruch?
Vielen Dank für eure Hilfe
Kündigungsschutzklage an das falsche Gericht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Moin,
Richtersprüche sind nur im angelsächsischen Recht verbindlicher für Kollegen. Hier sind die Richter unabhängiger, wobei fallgleiche Urteile von sehr hohen Gerichten zur Revision einladen, wenn sich das untere Gericht nicht daran hält. Und Karriere machen Richter nur wenn sie sich nicht allzuviele Revisionen erlauben.
Das ist natürlich dumm gelaufen.
Jetzt liegt es ausdrücklich im Ermessensspielraum des Arbeitsgerichts, die Klage noch zuzulassen.
Es spielt sicherlich auch eine Rolle, ob ein Anwalt den Bock geschossen hat oder der juristische Laie was falsch gemacht und die Kollegen am Amtsgericht geschlafen haben.
Ob es jetzt Sinn macht im Arbeitsgericht anzurufen / vorzusprechen und sich für den Fauxpas zu entschuldigen möchten bitte die Forenteilnehmer beurteilen , die sich besser mit den Gepflogenheiten bei Arbeitsgerichten auskennen.
Ansonsten könnte schon ein Rechtspfleger auf die Idee kommen, das ohne weieteres Lesen auf zurückgewiesen zu legen, weil er/sie nur den Zeitstempel gesehen hat.
Viel Glück.
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Moin Moin maestro,
danke für die Glückwünsche. Der Richter hat schon ohne mdl. Verhandlung verfügt, findet es allerdings beachtlich zu klären, wie die Klage an das Amtsgericht kommen konnte. Den Kniefall habe ich bereits vollzogen. Bleibt nun nur abzuwarten...
Und jetzt?
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