Hallo,
Herr X hat Kündigungsschutzklage gegen seine Zeitfirma eingereicht.
Betriebsgehörigkeit knapp 5 Jahre.
Ergebnis des Verhandlung, ein Vergleich: Ein positives Arbeitszeugnis mit einer Abfindung von knapp 1000€ Brutto oder die Zeitfirma bietet Rückkehr zum Arbeitsverhältnis an. Die Kündigung ist betriebsbedingt.
Das Problem ist für den Herr X, die 1000€ Brutto sind bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit sehr gering bemessen, wenn er das nicht möchte, bietet ihm der Arbeitgeber eine Arbeit an, wo er definitiv weniger verdienen wird, jahrelang wurde bei der bekannten Automarke über die Zeitfirma gearbeitet.
Wie würde es aussehen, wenn er zur Kammer gehen würde, wenn er sich nicht auf den Vergleich einigt? Der Arbeitgeber bietet ja ihm wieder Arbeit an, jedoch wird er nicht zu seinem alten Job zurückkehren können.
Könnte er da nicht noch eine höhere Abfindung aushandeln?
Kann das Arbeitsgericht bei der Kammer die Entscheidung fällen, das die Arbeit fortgesetzt wird?
Kündigungsschutzklage gegen Zeitfirma
7. Juli 2020
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Frage vom 7. Juli 2020 | 17:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage gegen Zeitfirma
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#1
Antwort vom 8. Juli 2020 | 10:29
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5623x hilfreich)
Meinst du den Kammertermin beim Arbeitsgericht? Nach dem Gütetermin?ZitatWie würde es aussehen, wenn er zur Kammer gehen würde, :
Das ist ein Prinzip der Zeitarbeit.ZitatDer Arbeitgeber bietet ja ihm wieder Arbeit an, jedoch wird er nicht zu seinem alten Job zurückkehren können. :
Beim Kammertermin wird dann eher ein gerichtlicher Vergleich kommen.ZitatKönnte er da nicht noch eine höhere Abfindung aushandeln? :
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