Moin
Peter Meier hat eine fristlose Kündigung "aus wichtigen Gründen" erhalten.
Es gab vorher keine Abmahnung oder ähnliches gegen ihn.
Der Arbeitgeber hat im Anhang des Kündigungsschreibens knapp 20 Punkte aufgelistet, die den "wichtigen Grund" der fristlosen Kündigung begründen sollen.
-> Soll Peter in seiner Kündigungsschutzklage jeden der 20 Punkte kurz&knapp ansprechen, was es mit dem Argument auf sich hat?
Teilweise ist es w.i.r.k.l.i.c.h. Blödsinnn; dies hat ein Arbeitsanwalt schon bestätigt.
-> Als Beispiel hat Peter eine Mauer schief aufgebaut hat. Dies ist auch eine Tatsache. Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.
-> Gab es nicht einen Paragraphen o.ä., dass Geschehnisse länger als zwei Wochen vor der fristlosen Kündigung nicht mehr verwendet werden dürfen?
Herzliche Grüße
auch von Peter
Kündigungsschutzklage - jeden gemachten Fehler erörtern?!
Eine 'Fristlose' mit 20 Punkten/Verfehlungen ist in sich widersinnig - der AN hat beste Aussichten, wenn er dagegen klagt. 20 Verfehlungen klingt danach, dass es eine Menge Beanstandungen gab und den berühmten Tropen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Mit 20 Vorwürfen erledigt sich die 'Fristlose' gewissermaßen von alleine.
Für die 'Fristlose' ist maßgeblich, dass eine heftige arbeitsrechtliche Verfehlung gibt, die die weitere Zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unzumutbar macht und für die es dann auch keiner Abmahnung mehr bedarf. Richtig ist auch, dass der AG genau 14 Tage nach Kenntnis der Verfehlung hat, sich zur 'Fristlosen' zu entschließen.
Das in der Anfrage genannte Beispiel mag taugen als Beleg für schlechte Leistung, ist aber dann auch typischer Fall für eine Abmahnung und nicht für eine fristlose Kündigung.
Der AN sollte m.E. auf KEINEN FALL jeden dieser Vorwürfe durcharbeiten. Dabei kommt auch nur Unfug heraus.Das Beispiel zeigt auch das überdeutlich: Ein Vorwurf, dass die Mauer schlecht gemauert ist, wird nicht dadurch entkräftet, dass AN sagt, er habe den LKW alleine abladen müssen.
Und wenn schon ein Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Sache ist, sollte der auch die Strategie vor Gericht festlegen.
Zitat :Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.
Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...
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Zitat :Zitat :Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.
Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...
War auch mein erster Gedanke......
Nachsatz: 'Peter' wird den Prozess wegen der 'Fristlosen' fraglos gewinnen.
Das bedeutet aber nicht notwendig, dass er seinen Arbeitsplatz behalten wird. Schon gar nicht, wenn der AG vorsorglich/ersatzweise zugleich fristgemäß gekündigt hat. Dafür liegt womöglich doch zu viel im Argen.
Möglicherweise einigt man sich im Gütetermin, das AV zu beenden - gegen Zahlung einer Abfindung.
Zitat :Zitat :Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.
Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...
Leider sabbelt Peter viel, wenn der Tag lang ist
Gekündigt wurde innerhalb der Probezeit und das ist auch okay für Peter.
Danke für alle Dinge. Bleibt gesund
Hä?!
Und wofür dann der ganze Aufwand?
Das Thematisieren der Fristlosen Kündigung, das Einschalten gar eines RA?
Die Frage nach Entgegnung auf jeden Vorwurf?
Für eine Kündigung in der Probezeit?
Zitat :Hä?!
Und wofür dann der ganze Aufwand?
Das Thematisieren der Fristlosen Kündigung, das Einschalten gar eines RA?
Die Frage nach Entgegnung auf jeden Vorwurf?
Für eine Kündigung in der Probezeit?
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Weil eine fristlose Kündigung eine 3 monatige Sperrzeit vom ALG für Peter bedeutet.
Also kein Einkommen und dafür 280€ monatliche Kosten für die Krankenkasse, die selber getragen werden müssen.
Zitat :Für eine Kündigung in der Probezeit?
Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.
14 Tage, um genau zu sein.Zitat :Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.
Zitat :14 Tage, um genau zu sein.Zitat :Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.
Nein. Es geht nicht um die 14 Tage.
Selbst wenn der Arbeitsgeber in der Probezeit kündigt, hat Peter ab Tag 1 Ansprach auf ALG und bezahlten Sozialleistungen. Nur darum geht es ihm.
Zitat :14 Tage, um genau zu sein.
Wie kommt man denn zu der seltsamen Theorie?
Zitat :Weil eine fristlose Kündigung eine 3 monatige Sperrzeit vom ALG für Peter bedeutet.
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit--- achso.Zitat :Gekündigt wurde innerhalb der Probezeit und das ist auch okay für Peter.
Dann sollte man sich mit dem AG besser doch außergerichtlich einigen. zB.Zitat :Nur darum geht es ihm.
Der *Peter* geht. Sofort. Nicht erst in 14 Tagen.
Der AG unterlässt es, die 20 albernen Punkte nochmal aufzulisten.
Das ergibt:
Gründe für Kündigungen in der Probezeit muss der AG nicht nennen.
Der *Peter* muss nicht zum Arbeitsgericht.
Der AG braucht keine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur ausfüllen. Und wenn die doch verlangt würde, dann nur *Kündigung in Probezeit* bescheinigen. Fertig.
Dann träte die Arbeitsagentur mit ALG1 und ohne Sperrzeit ein.
Was sagt denn der Anwalt dazu?
Was ist das für eine Summe? Privat-KV? Die GKV will nur ca 190,-Zitat :dafür 280€ monatliche Kosten für die Krankenkasse, die selber getragen werden müssen.
Zitat :Wie kommt man denn zu der seltsamen Theorie?
§ 622 Abs. 3 BGB
zu #12 anami
Wenn bei einem AG in weniger als einem halben Jahr so eine Welle an Beschwerden und Vorwürfen aufläuft, dass es für 20 Vorwürfe reicht, und so ein Zorn, dass er sich zu einer unsinnigen 'Fristlosen' verleiten lässt (was auch noch ziemliche Unbedarftheit in Sachen Arbeitsrecht offenbart), bedürfte es wohl eines robusten Vermittlers, um da noch Vernunft in die Sache zu bringen, zumal auch AN 'Peter' offenbar gerne viel sabbel, wenn der Tag lang ist - #5 stayfrosty
Dabei wäre das vorgeschlagene Procedere wirklich vorteilhaft für alle Seiten.
Zitat :§ 622 Abs. 3 BGB
Der gibt das nicht m im Ansatz her.
Dazu müsste ja erst mal eine entsprechende Kündigung vorliegen und davon hätte der TS ja sicherlich schon berichtet ...
Es sind stets 3 Wochen Frist.Zitat :Aber der Arbeitnehmer sollte schnellstens Kündigungsschutzklage erheben
Darf ich fragen, welches Ziel der AN hier nach der Kündigung in der Probezeit verfolgen sollte?
.... das ist schon beantwortet: um die fristlose Kündigung von der Backe zu bekommen.
Zitat :Darf ich fragen, welches Ziel der AN hier nach der Kündigung in der Probezeit verfolgen sollte?
Wieso fällt es eigentlich Einigen hier so unglaublich schwer zu kapieren, das es hier gar keine "Probezeitkündigung" gibt? Und es auch keine "14 Tage Gewinn" gibt, sondern viel mehr?
Gelesen? "Peter" befindet sich in der Probezeit. Also kann der AG ihm statt fristlos halt mit 14 Tagen Frist kündigen. Verstanden?Zitat :Wieso fällt es eigentlich Einigen hier so unglaublich schwer zu kapieren, das es hier gar keine "Probezeitkündigung" gibt?
Zitat :Gelesen? "Peter" befindet sich in der Probezeit. Also kann der AG ihm statt fristlos halt mit 14 Tagen Frist kündigen.
Ja und? Dennoch ist die Aussage aus #9 falsch, weil der Unterschied mehr als 14 Tage ist.
Wieviel denn mehr? 1 Tag mehr? 2 Tage?Zitat :Ja und? Dennoch ist die Aussage aus #9 falsch, weil der Unterschied mehr als 14 Tage ist.
Zitat :Wieviel denn mehr? 1 Tag mehr? 2 Tage?
Prima Frage für einen Hellseher ...
Realistischerweise wohl eher Wochen / Monate.
Und mit etwas Glück ist die Probezeit sogar um, bevor der Arbeitgeber die Probezeitkündigung nutzt...
Zitat :ine Summe? Privat-KV? Die GKV will nur ca 190,-
Peters Frau ist privat krankversichert und hat ein höheres Einkommen. Daher muss Peter einen höheren Beitrag zahlen.
Und jetzt?
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