Kündigungsschutzklage - jeden gemachten Fehler erörtern?!

28. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage - jeden gemachten Fehler erörtern?!

Moin

Peter Meier hat eine fristlose Kündigung "aus wichtigen Gründen" erhalten.
Es gab vorher keine Abmahnung oder ähnliches gegen ihn.

Der Arbeitgeber hat im Anhang des Kündigungsschreibens knapp 20 Punkte aufgelistet, die den "wichtigen Grund" der fristlosen Kündigung begründen sollen.

-> Soll Peter in seiner Kündigungsschutzklage jeden der 20 Punkte kurz&knapp ansprechen, was es mit dem Argument auf sich hat?
Teilweise ist es w.i.r.k.l.i.c.h. Blödsinnn; dies hat ein Arbeitsanwalt schon bestätigt.

-> Als Beispiel hat Peter eine Mauer schief aufgebaut hat. Dies ist auch eine Tatsache. Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.

-> Gab es nicht einen Paragraphen o.ä., dass Geschehnisse länger als zwei Wochen vor der fristlosen Kündigung nicht mehr verwendet werden dürfen?

Herzliche Grüße
auch von Peter




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20415 Beiträge, 7379x hilfreich)

Eine 'Fristlose' mit 20 Punkten/Verfehlungen ist in sich widersinnig - der AN hat beste Aussichten, wenn er dagegen klagt. 20 Verfehlungen klingt danach, dass es eine Menge Beanstandungen gab und den berühmten Tropen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
Mit 20 Vorwürfen erledigt sich die 'Fristlose' gewissermaßen von alleine.

Für die 'Fristlose' ist maßgeblich, dass eine heftige arbeitsrechtliche Verfehlung gibt, die die weitere Zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unzumutbar macht und für die es dann auch keiner Abmahnung mehr bedarf. Richtig ist auch, dass der AG genau 14 Tage nach Kenntnis der Verfehlung hat, sich zur 'Fristlosen' zu entschließen.
Das in der Anfrage genannte Beispiel mag taugen als Beleg für schlechte Leistung, ist aber dann auch typischer Fall für eine Abmahnung und nicht für eine fristlose Kündigung.

Der AN sollte m.E. auf KEINEN FALL jeden dieser Vorwürfe durcharbeiten. Dabei kommt auch nur Unfug heraus.Das Beispiel zeigt auch das überdeutlich: Ein Vorwurf, dass die Mauer schlecht gemauert ist, wird nicht dadurch entkräftet, dass AN sagt, er habe den LKW alleine abladen müssen.

Und wenn schon ein Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Sache ist, sollte der auch die Strategie vor Gericht festlegen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von StayFrosty):
Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.

Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von StayFrosty):
Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.

Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...


War auch mein erster Gedanke......

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20415 Beiträge, 7379x hilfreich)

Nachsatz: 'Peter' wird den Prozess wegen der 'Fristlosen' fraglos gewinnen.
Das bedeutet aber nicht notwendig, dass er seinen Arbeitsplatz behalten wird. Schon gar nicht, wenn der AG vorsorglich/ersatzweise zugleich fristgemäß gekündigt hat. Dafür liegt womöglich doch zu viel im Argen.
Möglicherweise einigt man sich im Gütetermin, das AV zu beenden - gegen Zahlung einer Abfindung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von StayFrosty):
Jedoch möchte Peter festhalten, dass er zuvor 7 Stunden lang alleine die Steine für die Mauer vom LKW abtragen musste und so in der letzten Stunden nicht mehr konzentriert genug war, dies gut umzusetzen.

Ein prima Beispiel, wie man sich um Kopf und Kragen schreiben kann ...


Leider sabbelt Peter viel, wenn der Tag lang ist :augenroll:

Gekündigt wurde innerhalb der Probezeit und das ist auch okay für Peter.

Danke für alle Dinge. Bleibt gesund

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20415 Beiträge, 7379x hilfreich)

:???: Hä?!
Und wofür dann der ganze Aufwand?
Das Thematisieren der Fristlosen Kündigung, das Einschalten gar eines RA?
Die Frage nach Entgegnung auf jeden Vorwurf?
Für eine Kündigung in der Probezeit?

:bang:

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#7
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
:???: Hä?!
Und wofür dann der ganze Aufwand?
Das Thematisieren der Fristlosen Kündigung, das Einschalten gar eines RA?
Die Frage nach Entgegnung auf jeden Vorwurf?
Für eine Kündigung in der Probezeit?

:bang:


Weil eine fristlose Kündigung eine 3 monatige Sperrzeit vom ALG für Peter bedeutet.
Also kein Einkommen und dafür 280€ monatliche Kosten für die Krankenkasse, die selber getragen werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für eine Kündigung in der Probezeit?

Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.
14 Tage, um genau zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Harry van Sell):
Es war aber keine Probezeitkündigung sondern eine fristlose Kündigung ... also ein gewaltiger Unterschied.
14 Tage, um genau zu sein.


Nein. Es geht nicht um die 14 Tage.
Selbst wenn der Arbeitsgeber in der Probezeit kündigt, hat Peter ab Tag 1 Ansprach auf ALG und bezahlten Sozialleistungen. Nur darum geht es ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
14 Tage, um genau zu sein.

Wie kommt man denn zu der seltsamen Theorie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40977 Beiträge, 6616x hilfreich)

Zitat (von StayFrosty):
Weil eine fristlose Kündigung eine 3 monatige Sperrzeit vom ALG für Peter bedeutet.
Zitat (von StayFrosty):
Gekündigt wurde innerhalb der Probezeit und das ist auch okay für Peter.
Eine fristlose Kündigung in der Probezeit--- achso.
Zitat (von StayFrosty):
Nur darum geht es ihm.
Dann sollte man sich mit dem AG besser doch außergerichtlich einigen. zB.

Der *Peter* geht. Sofort. Nicht erst in 14 Tagen.
Der AG unterlässt es, die 20 albernen Punkte nochmal aufzulisten.
Das ergibt:
Gründe für Kündigungen in der Probezeit muss der AG nicht nennen.
Der *Peter* muss nicht zum Arbeitsgericht.
Der AG braucht keine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur ausfüllen. Und wenn die doch verlangt würde, dann nur *Kündigung in Probezeit* bescheinigen. Fertig.

Dann träte die Arbeitsagentur mit ALG1 und ohne Sperrzeit ein.

Was sagt denn der Anwalt dazu?

Zitat (von StayFrosty):
dafür 280€ monatliche Kosten für die Krankenkasse, die selber getragen werden müssen.
Was ist das für eine Summe? Privat-KV? Die GKV will nur ca 190,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn zu der seltsamen Theorie?

§ 622 Abs. 3 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20415 Beiträge, 7379x hilfreich)

zu #12 anami
Wenn bei einem AG in weniger als einem halben Jahr so eine Welle an Beschwerden und Vorwürfen aufläuft, dass es für 20 Vorwürfe reicht, und so ein Zorn, dass er sich zu einer unsinnigen 'Fristlosen' verleiten lässt (was auch noch ziemliche Unbedarftheit in Sachen Arbeitsrecht offenbart), bedürfte es wohl eines robusten Vermittlers, um da noch Vernunft in die Sache zu bringen, zumal auch AN 'Peter' offenbar gerne viel sabbel, wenn der Tag lang ist - #5 stayfrosty
Dabei wäre das vorgeschlagene Procedere wirklich vorteilhaft für alle Seiten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
§ 622 Abs. 3 BGB

Der gibt das nicht m im Ansatz her.
Dazu müsste ja erst mal eine entsprechende Kündigung vorliegen und davon hätte der TS ja sicherlich schon berichtet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40977 Beiträge, 6616x hilfreich)

Zitat (von SvenH.):
Aber der Arbeitnehmer sollte schnellstens Kündigungsschutzklage erheben
Es sind stets 3 Wochen Frist.

Darf ich fragen, welches Ziel der AN hier nach der Kündigung in der Probezeit verfolgen sollte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20415 Beiträge, 7379x hilfreich)

.... das ist schon beantwortet: um die fristlose Kündigung von der Backe zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf ich fragen, welches Ziel der AN hier nach der Kündigung in der Probezeit verfolgen sollte?

Wieso fällt es eigentlich Einigen hier so unglaublich schwer zu kapieren, das es hier gar keine "Probezeitkündigung" gibt? Und es auch keine "14 Tage Gewinn" gibt, sondern viel mehr?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso fällt es eigentlich Einigen hier so unglaublich schwer zu kapieren, das es hier gar keine "Probezeitkündigung" gibt?
Gelesen? "Peter" befindet sich in der Probezeit. Also kann der AG ihm statt fristlos halt mit 14 Tagen Frist kündigen. Verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Gelesen? "Peter" befindet sich in der Probezeit. Also kann der AG ihm statt fristlos halt mit 14 Tagen Frist kündigen.

Ja und? Dennoch ist die Aussage aus #9 falsch, weil der Unterschied mehr als 14 Tage ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja und? Dennoch ist die Aussage aus #9 falsch, weil der Unterschied mehr als 14 Tage ist.
Wieviel denn mehr? 1 Tag mehr? 2 Tage?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Wieviel denn mehr? 1 Tag mehr? 2 Tage?

Prima Frage für einen Hellseher ...

Realistischerweise wohl eher Wochen / Monate.
Und mit etwas Glück ist die Probezeit sogar um, bevor der Arbeitgeber die Probezeitkündigung nutzt...


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
StayFrosty
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ine Summe? Privat-KV? Die GKV will nur ca 190,-


Peters Frau ist privat krankversichert und hat ein höheres Einkommen. Daher muss Peter einen höheren Beitrag zahlen.

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