Kündigungsschutzklage - kann ich dem Richter persönlich schreiben?

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Kündigungsschutzklage - kann ich dem Richter persönlich schreiben?

Guten Tag !
Kann ich,da mein Anwalt in meiner Güteverhandlung wohl total versagt hat, an den zuständigen Richter nochmals den Sachverhalt schildern.Da meine betriebsbedingte Kündigung ein Witz war, da schon wieder 2 neue Mitarbeiter eingestellt wurden.Leider hat mein Anwalt auch nur eine Vertretung zum Termin geschickt der wohl von nichts wußte oder wissen wollte.
Die Firma hat oder wollte schon gleich meinen letzten Lohn und die Abfindung überweisen um schuldfrei zu sein.Habe noch Termin bis 22.10.07 zu Widerufen da der Anwalt einfach bei Gericht der Einigung zugestimmt hatte.Darf ich nun dem Richter persönlich schreiben oder geht so etwas nicht? Da ich mir beim Altmedikamente einsammeln auf Arbeit noch eine Hepatitis B Infektion geholt habe wäre der Betrieb doch dann fein raus.Zumal die Untersuchungen der BG noch laufen und mein Betrieb das Verbandsbuch hat verschwinden lassen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Slavnia

Wann hast du von den Neueinstellungen erfahren? Vor dem Gütertermin? War das u.a. der Gegenstand der Verhandlung?

Anhand deiner wenigen Angaben, kann man sich kein Bild machen. Aber den Richter einfach so anschreiben, funktioniert nicht. Vermutlich wäre ein Anwaltswechsel anzuraten.




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

-- Editiert von Apothekenpferd am 18.10.2007 19:18:02

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Habe meine Kündigung am 31.8.07 erhalten und bin zum 30.9 gekündigt.(von der Arbeit freigestellt) Am 3.9.07 wurde schon ein neuer eingestellt und jetzt wurde wieder ein Neuer eingestellt.Haben mir die Kollegen zugetragen.Auch wurde der Sozialplan nicht eingehalten.Da noch welche nach mir eingestellt wurden und auch noch ledige Kollegen da sind.Ich bin Alleinverdiener in meiner Familie.Den ganzen Sachverhalt habe ich dem Rechtanwalt schriftlich vor dem Termin mitgeteilt.Aber die wollen dass schnell hinter sich bringen und gut.Aber wenn diese Tatsachen dem Richter nicht bekannt werden,wie soll er dann ein gerechtes Urteil fällen?

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Puuuuhhh, da bin ich jetzt überfragt. Wurde die Widerspruchsmöglichkeit im *Urteil* der Güteverhandlung vereinbart? :???:

Wenn ja, Anwalt wechseln und das ganze von vorn.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja ! Kann ich den Widerspruch nicht selber zum Gericht schicken und meine Gründe dort dalegen.Da muss sich doch der Richter den Widerspruch durchlesen oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Sache ist für einen Laien nicht so ganz einfach. Ich würde wirklich ganz fix zu einem anderen Anwalt gehen, die Dinge vortragen. Der Widerspruch kann ja am Montag noch per Fax gesendet werden.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#6
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Slavonia,

wenn Sie aus dem Vergleich aus der Güteverhandlung noch eine Widerrufsfrist bis zum 22.10. haben, so können Sie oder Ihr Anwalt (ggfls. ein neuer Anwalt, wodurch allerdings dennoch Kosten für den "Altanwalt" entstehen, den Vergleich widerrufen. Das Verfahren wird dann ganz normal weitergeführt bis zum Kammertermin. Da meistens bis zur Güteverhandlung noch keine Klageerwiderung des Arbeitgebers vorliegt und damit auch keine Begründung der Kündigung, hat man dann im Anschluss noch Gelegenheit, zur Sache vorzutragen.


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""

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#7
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Vielen Dank für ihren Hinweis,habe leider heute auch keine Post von meinem Anwalt erhalten.Werde nun den Widerspruch alleine formulieren und eine kurze Begründung schreiben.Werde dann den widerspruch per Fax zum Gericht senden und noch versuchen ihn in den Kasten beim Gericht zu werfen, damit er auch rechtzeitig eintrifft.Leider fühle ich mich von meinem Anwalt im Stich gelassen.

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