Kündigungsschutzklage: neuen Job annehmen?

4. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dreeshill
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage: neuen Job annehmen?

Hallo!
Wegen unwirksamer Kündigung habe ich Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Gütetermin ist für kommende Woche angesetzt.
Noch in dieser Woche habe ich ein Gespräch bei einem neuen Arbeitgeber, und es ist sehr wahrscheinlich dass ich diesen Job bekomme.

Darf ich überhaupt einen neuen Job annehmen? Mein bisheriger Arbeitgeber hat mir ja noch keine wirksame Kündigung zukommen lassen. Von einer Weiterbeschäftigung möchte ich ohnehin wegen des zerrütteten Verhältnisses absehen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Die Klage kann weiterlaufen. Dort wird die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt und da du kein Interesse an dem alten Job hast, könnt ihr euch ja auf eine Abfindung einigen.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
Dreeshill
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur nochmal zum besseren Verständnis:

ich kann sofort eine neue Stelle annehmen?

Gütetermin ist am 15.06. Ich gehe davon aus dass mir dann eine fristgerechte Kündigung innerhalb der Probezeit (also zum 29.06.) ausgehändigt wird.

Steht mir das Gehalt meines bisherigen AG bis zum 29.06. zu obwohl ich vorher eine neue Stelle antrete, oder wird das neue Gehalt verrechnet?

Wie ist der Sachverhalt wenn es doch zum Prozess kommt? Ich verdiene bei dem neuen AG evtl. mehr. Wird dieser neue Lohn auf die Zahlung meines jetzigen AG angerechnet oder zahlt mein jetziger AG on top?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Siehe http://bundesrecht.juris.de/kschg/__11.html

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Während der Kündigungsfrist kannst du natürlich keine neue Stelle einnehmen!

Nur mit einem Aufhebungsvertrag, der beiderseitiges Einverständnis voraussetzt, kannst du eher weg.

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#5
 Von 
Dreeshill
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Apothekenpferd:
Nach Ansicht meines bisherigen AG ist die Kündigungsfrist ja bereits beendet worden.

Wenn ich nicht eher weg kann, wie muß ich denn dann http://bundesrecht.juris.de/kschg/__11.html verstehen?

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