Kündigungsschutzklage trotz Probezeit möglich?

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cybermarkus
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 22x hilfreich)
Kündigungsschutzklage trotz Probezeit möglich?

Hi!

Wie sieht es aus, wenn man sich in einem unbefristeten Vertrag innerhalb der Probezeit befindet und die fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen bekommt? Rechtlich ja erst einmal korrekt seitens des AG. Kann der AN aber dennoch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen, z. B. wegen Willkür, Mobbing oder sonstwas?

Grüsse
Markus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

++Kann der AN aber dennoch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen, z. B. wegen Willkür, Mobbing oder sonstwas? ++

.. können kann er immer - frage nur mit welchen erfolgsaussichten. wg 'sonstwas' kommt besonders gut. 'mobbing' muss detailliert nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. und 'willkür'?

.. das ist nun mal die eigenart der probezeit, dass auch ganz 'grundlos' gekündigt werden kann, weil die nase nicht passt, die chemie nicht stimmt, das parfüm stinkt, die nägel nicht geschnitten sind, oder eben: wegen 'sonstwas'

-- Editiert von blaubär49 am 10.02.2008 13:59:20

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