ich befinde mich noch im Verfahren vor Arbeitsgericht nach Kündigung und bekomme
z.Z. ALG.
Das A-amt drängt mich jetzt, Bewerbungen nachzuweisen und ich mußte mich auch dem med. Dienst des A-amtes vorstellen. auch sollte ich schon die sogenannte 58er regelung unterschreiben.
Ich klage aber auf Wiedereinstellung in meinen alten Betrieb.
Mein RA meint die Kündigung ist unhaltbar und rechtsunwirksam.
Gefährde ich mit Bewerbungen, die ja noch gar nicht ernst gemeint sein können, meine eventuelle Weiterbeschäftigung, was ich um jeden Preis erreichen möchte.
Kann ich beim A-amt gesperrt werden, wenn ich mich bis zum Abschluß des Verfahrens nicht selbst bemühe ? das A-amt selbst hat für mich keine Jobangebote, sicher weil ich schon 58 J. alt bin.
Freue mich über eure Meinungen.
Rikie
Kündigungsschutzklage und ALG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
komplizierte Sache. Bewerbungen kann und sollte man schon vornehmen. Wie das Urteil letztlich ausfällt, ist trotz bester Chancen, nie so genau vorhersehbar. Selbst bei Weiterbeschäftigung, wird das kein Zuckerschlecken.
Angenommen, es klappt doch bei einer Bewerbung, kann man vor Gericht u.U. noch eine Abfindung rausholen und beruhigt sich auf das *Neue* konzentrieren.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Danke für die Antwort,
ja ich habe schon Bewerbungen vorgenommen, und nun, da ich das erste Mal arbeitslos bin, erst richtig zur Kenntnis nehmen müssen, daß ich kaum noch Chancen habe einen vollwertigen Job zu bekommen.
Sollte ich vor dem A gericht recht bekommen,auf welche Weise kann ich die mögliche Abfindung retten, z.B. um meinen Wohnungskredit zu begleichen.
oder muß ich die Abfindung verbrauchen ?
was ist wenn ich dann ALG bekomme und keinen Job und später Hartz 4, und dann hängen mir immer noch meine Verbindlichkeiten an....
Jeder sagt mir ich soll warten bis zum Abschluß des Verfahrens, das ist sehr schwer, ich wüßte gern vorher, wie ich mich nachher verhalten könnte.
Rikie
-- Editiert von Rikie am 19.10.2007 09:43:01
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Hallo,
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Die Abfindung wird beim ALG nicht angerechnet.........siehe unter obigen Link!
Du wirst ja im Laufe der Verhandlung sehen, ob du dich auf eine Abfindung einlassen möchtest oder wie deine Chancen für die Weiterbeschäftigung sind und je nach den Umständen, ob du die *Weiterbeschäftigung* dort erträgst. Ich ganz persönlich könnte das ertragen, zumal ja bei dir, angesichts des Alters, ein Ende des Arbeitslebens absehbar ist. Du darfst dir nur keinen Schnitzer erlauben, nicht dass die dann mit einer verhaltensbedingten Kündigung kommen. Dann gehts von vorne los und du hast Abfindung und Job verloren.
Viel Durchhaltevermögen!
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Hallo Apothekenpferd :-
Danke für den Link,
hilft mir sehr weiter.Ich bin selbst gespannt, wie das Ganze endet.
Mein Nachfolger stand ja schon in den Startlöchern, deshalb mußte ich unbedingt weg
deshalb denke ich auch, daß der AG zu allen Mitteln greifen wird , damit ich nicht zurückkomme.
Dein Name ist wirklich passend für rechtliche Probleme..
ich hatte bisher eher so gedacht:
"vor Gericht und auf hoher See, sind wir in Gottes Hand."
oder so ähnlich...
Herzlichst
Rikie
-- Editiert von Rikie am 19.10.2007 14:51:46
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