Kündigungung trotz der Krankmeldung

10. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
lolita123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungung trotz der Krankmeldung

Hallo
Ich habe ein problem und ich weiss nicht was ich tun soll.
Also
Ich hab vor kurzem eine OP gehabt und bin seit 3 Wochen Krank gemeldet.Ich war jede woche bei meinem Arzt und habe jede woche auch eine Krankmeldung zu meinem Arbeitsgeber per Post geschickt.Als ich meine Gehaltsabrechnung bekommen hab stelle ich fest dass der Arbeitsgeben mir die Kranktage nicht bezahlt hat,kurz danach bekomme ich eine Fristlose Kündigung.
Ich bin seit 7 Jahren bei der Firma tätig und habe mich kaum krank gemeldet.

Was soll ich machen?soll ich zu einem Anwalt gehen?
Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ganz klar, die Krankentage müssen bezahlt werden.
Warum eine fristlose Kündigung? Mit welcher Begründung? Wie viele AN im Unternehmen?
Wenn Arbeits-Rechtschutzversicherung vorhanden - sofort zum Anwalt!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Wie viele Mitarbeiter sind in dem Betrieb beschäftigt?

quote:<hr size=1 noshade>Was soll ich machen?soll ich zu einem Anwalt gehen? <hr size=1 noshade>


Eine fristlose Kdg. dürfte in Ihrem Fall rechtlich nicht wirksam sein.

Sollte es sich um einen größeren Betrieb handeln (> 10 MA) dürfte auch eine ordentliche Kdg. rechtlich nicht wirksam sein.

Ich gehe erst mal davon aus, dass es sich um einen Kleinbetrieb handelt, also mit nicht mehr als 10 MA, da solche faxen sich i.A. größere Betriebe nicht erlauben.

Das Problem, was hier entsteht, dürfte sein, dass der AG behaupten wird, keine Krankschreibungen erhalten zu haben. Ich vermute, dass Sie die Krankschreibungen ohne Einschreiben verschickt haben.

Selbst wenn der AG wirklich die Krankschreibungen nicht erhalten hat, hätte Ihr Arbeitgeber Sie höchstwahrscheinlich vorher abmahnen müssen.

Eine fristlose dürfte kaum Bestand haben, da ein "wichtiger Grund" gemäß § 626 BGB fehlt. Denn ein wichtiger Grund wäre nur dann gegeben, wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ihrem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist, was hier m.E. offensichtlich nicht gegeben ist.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber sich nur um die Gehaltsfortzahlung drücken will und er auf einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht mit einer geringeren Gehaltsnachzahlung aus ist.

Folgende Vorgehensweise wäre möglich:

Eine Klage sollten Sie m.E. auf jeden Fall innerhalb von 3 Wochen erheben, da eine fristlose Kdg. sich äußerst negativ auf das weitere Berufsleben auswirkt.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen.

Falls Sie in der Gewerkschaft nimmt, stellt Ihnen die Gewerkschaft einen Anwalt.

Wenn beides nicht zutrifft, sollten Sie auch eine Klage auf Feststellung beim Arbeitsgericht innerhalb 3 Wochen erheben, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst wurde. Hierbei ist die Antragsstelle des Arbeitsgerichts Ihnen behilflich.

Evtl. Sollten sie Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht stellen und sich einen Anwalt nehmen. PKH muss aber meist zumindest anteilig zurückgezahlt werden.



-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 10.07.2010 18:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lolita123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Also es handelt sich leider doch um eine grosse Firma wir sind mehr als 40 Mitarbeiter.

Ich habe die krankschreibungen immer per Einchreiben verchickt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Na dann, wie MitEtwasErfahrung schon schreibt, auf zum Arbeitsgericht!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Also es handelt sich leider doch um eine grosse Firma wir sind mehr als 40 Mitarbeiter.


In einer größeren Firma hat der einzelne MA mehr Rechte.

Durch das Einschreiben haben Sie die Krankmeldung auch dokumentiert, so dass die Kündigung (sowohl fristlose als auch ordentliche) unberechtigt sein dürfte.

M.E. sollten Sie daher innerhalb 3 Wochen nach Zugang der Kdg. Klage zum Arbeitsgericht erheben.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen