Hallo
Ich habe am 30.11.2005 zum Jahresende gekündigt.So wie ich
dachte Fristgerecht vier Wochen
zum Monatsende.In meinem Anstellungsvertrag steht sechs
Wochen zum Quartalsende worauf mein Arbeitgeber mich erst am 31.03.2006 gehen lassen will.Ich
habe noch 348 Plusstunden,elf
Tage Resturlaub und bei einer Verlängerung von drei Monaten würden nochmal 7,5 Tage Urlaub dazu kommen.D.h. bei einer 40 Stunden Woche würde ich effektiv nur drei Tage arbeiten müssen.Kann mir jemand einen Rat geben wie ich
aus der Sache rauskomme.Ich möchte meinen neuen Job schon möglichst früh antreten.
m.f.G =
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"maatze"
Kündigunsfrist /Plusstunden/Resturlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mit der Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und damit einem frühesten Kündigungstermin am 31.03.2006 hat der Arbeitgeber Recht. Der Arbeitsvertrag geht nämlich vor die gesetzliche Regelung.
Wenn der Arbeitgeber das verweigert, kannst Du auch nicht ohne weiteres alle Resturlaubstage und Überstunden in einem Rutsch nehmen. Im zweifel werden diese Dinge ausbezahlt.
Du solltest Dich also mit Deinem Arbeitgeber nach Möglichkeit auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
Hallo hh
Danke für die rechtliche Auskunft.Was ist aber wenn
unser Personalchef sich gegen einen Aufhebungsvertrag ausspricht. Ich werde nicht
meinen neuen Job deswegen riskieren! Das sollte doch wohl jedem einleuchten das ich dann dort gezwungender Maßen nicht mehr wie gewohnt arbeiten kann.Was wollen die machen? Mich kündigen? Ich sehe mich Phsychisch nicht in der
Lage dort bis zum letzten Tag zu arbeiten schon garnicht wenn mir meine Zukunft verbaut wird.
m.f.G maatze
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"maatze"
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maatze, ganz nüchtern betrachtet hast du mal einen Vertrag unterschrieben, an den sich nicht nur der Arbeitgeber halten muss (der könnte jetzt auch nicht einfach sagen 'Den Herrn maatze brauch ich nicht mehr, also werf ich ihn einfach ohne Fristeinhaltung raus.'), sondern auch du.
Wenn dir der andere Job so wichtig ist, könntest du vielleicht versuchen eine Art Deal mit dem Arbeitgeber zu machen, indem du ihm anbietest auf den restlichen Urlaub und/oder Überstunden zu verzichten. Ansonsten seh ich da keine Möglichkeit früher ordnungsgemäß aus dem Vertrag zu kommen.
MfG
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