Hallo zusammen,
ich bin noch nicht einmal ein ganzes Jahr (9 Monate) in der Firma in der ich tätig bin, aber schon außerhalb der Probezeit!
Hier komme ich nicht weiter (Vertrieb), in dem Unternehmen geht es drunter und drüber. Bei der Geschäftsführung weiß die eine Hand nicht was die andere tut. Es herrscht einfach ein absolutes Chaos.
Mir wird ein neuer Job angeboten der mehr absolut zusagt! Die Gespräche laufen gut, nun wurde die Frage nach der Kündigungsfrist gestellt. In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht allerdings.: 3 Monate zum Ende des Monats!
Bin leider von 1 Monat ausgegangen, Nachforschungen im Internet sagen .:
- Aufhebungsvertrag (vielleicht spielt der Arbeitgeber ja mit)
Meine Frage ist nun ob es noch andere Wege gibt.......
Macht es Sinn prüfen zu lassen ob der Arbeitsvertrag überhaupt gültig ist (Formmängel z.b.)
Eine Vertragsstrafe wäre zu hoch
Danke schon mal im voraus.......
-- Editiert von User am 13. März 2024 18:37
Kündigunsfrist Verkürzen
Ich sehe keinen Ansatzpunkt für einen Anspruch auf Abänderung der Kündigungsfrist. Abgesehen davon würde eine solche Klage mit Sicherheit nicht binnen der nächsten xy Wochen abgewickelt sein. Verhandele mit Deinem AG über die Verkürzung der Kündigungsfrist durch Aufhebungsvertrag. Außerdem, ein seriöser neuer Arbeitgeber kennt auch die üblichen Kündigungsfristen und wartet auch auf einen guten neuen Mitarbeiter.
wirdwerden
Das dürfte nicht nur ein Schreibfehler sein.Zitat :3 Monate zum Ende des Monats!
Ein Aufhebungsvertrag setzt beiderseitige Zustimmung voraus.
Vielleicht... oder auch nicht.Zitat :Macht es Sinn prüfen zu lassen ob der Arbeitsvertrag überhaupt gültig ist (Formmängel z.b.)
Wieso wäre eine Vertragsstrafe zu hoch?
Wofür sollte die zu zahlen sein?
Was sagt denn der Arbeitsvertrag?
Die gesetzl. Kündigungsfristen finden sich in § 622 BGB.
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Doppelt
-- Editiert von User am 13. März 2024 19:16
Zitat :Das dürfte nicht nur ein Schreibfehler sein.
Ein Aufhebungsvertrag setzt beiderseitige Zustimmung voraus.
Ja Entschuldigung ein Schreibfehler von mir.: eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats
Zitat :Wieso wäre eine Vertragsstrafe zu hoch?
Wofür sollte die zu zahlen sein?
Was sagt denn der Arbeitsvertrag?
Für den Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder der vom Arbeitnehmer vorsätzlichen oder fahrlässig veranlassten Beendigung des Anstellungsverhältnisses durch den Arbeitgeber betragt die Vertragsstrafe ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt. Maximal beträgt die Vertragsstrafe jedoch das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bei Einhaltung der Mindestkündigungsfrist erhalten hätte.
Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.
Mir ist gerade aufgefallen, das wir eventuell unter 10 Mitarbeiter sind......Wie wär es dann ?
-- Editiert von User am 13. März 2024 21:59
Kleinbetrieb - < 10 MA - bedeutet hier lediglich, dass das KSchG nicht greift. Für dich ändert das gar nichts, da du selbst ja kündigen willst. Es bleibt nur der Auflösungsvertrag.
Und jetzt?
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