Kündiung zum 31.08.2016 - Resturlaub

7. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
watchitbrn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündiung zum 31.08.2016 - Resturlaub

Arbeitnehmer A kündigt bei Arbeitgeber nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit zum 31.08.16. Somit hat er laut Gesetz, da Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, Anspruch auf vollen Jahresurlaub.

Auf der Abrechnung von A sind die folgenden Daten zu lesen:

Vertraglicher Urlaub: 25 Tage
Übertragene Tage aus 2015: 9 Tage
Genomme Tage in 2016: 12,5 Tage
Verfügbare Tage: 21,5

Im Vertrag sind keine weiteren den Urlaub beeinflussenden Klauseln festgelegt.

Wie viele Tage darf der Arbeitnehmer A noch in Anspruch nehmen?

A meint 21,5 Tage. Der Arbeitgeber B möchte aber nur 13,5 Tage gewähren, da genommen schließlich 12,5 Tage.

Danke im Voraus für hoffentlich zahlreiches Feedback.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo watchitbrn,

sofern Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen keine Ausschlüsse vorsehen, solltest Du in der tat den vollen Anspruch der verbliebenen 21,5 Tage haben.
25 Tage Jahresurlaub hört sich nach einer fünf Tage Woche an. Laut § 3 BUrlG stehen Dir davon zumindest 20 Tage/Jährlich zu, die nach § 5 Abs.1 BUrlG komplett zu gewähren sind.
Die vertraglichen fünf Tage, die über den Gesetzlichen Anspruch hinausgehen, sind per Einzelfallprüfung der Vertraglichen Lage zu klären.

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