Arbeitnehmer A kündigt bei Arbeitgeber nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit zum 31.08.16. Somit hat er laut Gesetz, da Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, Anspruch auf vollen Jahresurlaub.
Auf der Abrechnung von A sind die folgenden Daten zu lesen:
Vertraglicher Urlaub: 25 Tage
Übertragene Tage aus 2015: 9 Tage
Genomme Tage in 2016: 12,5 Tage
Verfügbare Tage: 21,5
Im Vertrag sind keine weiteren den Urlaub beeinflussenden Klauseln festgelegt.
Wie viele Tage darf der Arbeitnehmer A noch in Anspruch nehmen?
A meint 21,5 Tage. Der Arbeitgeber B möchte aber nur 13,5 Tage gewähren, da genommen schließlich 12,5 Tage.
Danke im Voraus für hoffentlich zahlreiches Feedback.
Kündiung zum 31.08.2016 - Resturlaub
7. August 2016
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Frage vom 7. August 2016 | 02:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündiung zum 31.08.2016 - Resturlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. August 2016 | 06:25
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 51x hilfreich)
Hallo watchitbrn,
sofern Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen keine Ausschlüsse vorsehen, solltest Du in der tat den vollen Anspruch der verbliebenen 21,5 Tage haben.
25 Tage Jahresurlaub hört sich nach einer fünf Tage Woche an. Laut § 3 BUrlG
stehen Dir davon zumindest 20 Tage/Jährlich zu, die nach § 5 Abs.1 BUrlG
komplett zu gewähren sind.
Die vertraglichen fünf Tage, die über den Gesetzlichen Anspruch hinausgehen, sind per Einzelfallprüfung der Vertraglichen Lage zu klären.
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