Hallo und danke für die Tips vorab schonmal.
Also hier meine Frage:
Ich als Arbeitnehmer habe vor nicht ganz 14-Tage einen Arbeistvertrag unterschrieben. Kurz drauf auch beim jetzigen Arbeitgeber die Kündigung fristgerecht in schriftlicher Form eingereicht.
Kurz drauf hat mir mein jetziger Arbeitgeber zu verstehen gegeben, dass er mich im Unternehmen halten möchte und mir ein sehr lukratives und zukunftsorientiertes Angebot unterbreiten, welches ich definitiv annehmen muss und werde.
Nun meine Frage:
Was für eine Möglichkeit besteht, den abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu widerrufen oder ähnliches?
Hierzu folgende Fakten:
1. Ich habe die Arbeit noch nicht angetreten
2. Folgende Klauseln stehen im Vertrag:
** Vor Arbeitsantritt kann der Arbeitsvertrag nicht ordentlich gekündigt werden
** Erste 6 Monate Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen
** Vertragsstrafe: Der AN verpflichtet sich für den Fall der vertragswidrigen Nichtaufnahme oder der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe entspricht der Bruttovergütung.... Der Arbeitgeber ist berechtigt, weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Ein Schaden kann auf keinen Fall entstanden sein, da die Stelle noch nicht einmal ausgeschrieben war und nur durch eine zufällige initiative Bewerbung meinerseits erstmal auch nicht ausgeschrieben wurde.
Bitte nicht falsch verstehen, aber meine Entscheidung ist dahingehend begründet, da sowohl die Sozialleistungen als auch die Nebenleistungen bei meinem jetzigen Arbeitgeber wesentlich besser sind. Zudem würde ich aus einem festen Arbeitsverhältnis in ein befristetes kommen, was auch im Sinne meiner Familie nachteilig sein kann.
Ich hoffe auf eine verständliche und hilfreiche Antwort.
Sollten noch Eckdaten benötigt werden, bitte einfach schreiben.
Mfg
Pepo
Kürzlich geschlossenen Arbeitsvertrag widerrufen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



--- editiert vom Admin
Vielen Dank schonmal für die ernüchternde Antwort.
Also heisst das im Klartext, dass es nun einzig und alleine am neuen Arbeitgeber liegt.
Es gibt für mich nun nicht nur den einen Grund, das neue Arbeitsverhältnis nicht anzutreten, dass ich ein neues Angebot erhalten habe. Mittlerweile haben sich noch weitere Faktoren gesammelt, die auch gegen ein Antritt des neuen Arbeitsverhältnis sprechen.
Ich werde dann mal mit dem neuen Arbeitgeber einen persönlichen Termin vereinbaren um zu sprechen, ob es doch eine gütliche Einigung gibt. Oder?
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""
-- Editiert am 08.02.2010 21:18
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--- editiert vom Admin
Die Strafe kann nicht höher sein als das Gehalt für zwei Wochen:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/arbeit-recht/arbeitssuche/kuendigung
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" Don`t feed trolls"
quote:
Ich werde dann mal mit dem neuen Arbeitgeber einen persönlichen Termin vereinbaren um zu sprechen, ob es doch eine gütliche Einigung gibt. Oder?
Dies ist in jedem Falle vorzuziehen.
Und natürlich vor dem Gespräch auch mal mit den jetzigen Chef über eine unbezahlte Freistellung sprechen, immerhin muss man ja eventuell 14 Tage bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten.
Die Freistellung und die neuen Arbeitsbedingungen schriftlich fixieren bevor man mit dem neune Chef ein Gespräch stattfindet. Das hilft gegen 'Gedächtnislücken' wenn man den neuen Arbeitsplatz dann doch nicht antritt.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage und vor dem ersten Arbeitstag kann nicht gekündigt werden. Also direkt am 1 Arbeitstag die Kündigung abgeben und den Erhalt quittieren lassen.
Kein Arbeitgeber wird mit einem Arbeitgeber planen wenn dieser schon am ersten Tag der Probezeit gekündigt hat.
quote:
Ein Schaden kann auf keinen Fall entstanden sein,
Das kann so pauschal nicht behautet werden.
Denn nun muss ja das ganze Procedere anlaufen (Auschreibung, Stellenanzeigen, Beweberauswahl, Produktivitätsverlust weil Mitarbeiter später kommt und aufwändiger eingearbeitet werden muss).
Dem könnte man jedoch entgegenhalten, das wenn ein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit länger mit einem Mitarbeiter plant als die Kündigungsfrist, ist das sein Problem.
Die Vertragsstrafe ist kein Schadensersatz, sie dient nur dazu, das sich der potentielle Arbeitnehmer unüberlegte Handlungen sorgfältig überlegt.
Sie wird übrigens nur fällig, wenn es zur vertragswidrigen Nichtaufnahme oder der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, nicht jedoch bei einer Kündigung in der Probezeit.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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--- editiert vom Admin
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