Kürzung Arbeitszeitkonto

3. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Kürzung Arbeitszeitkonto

Guten Tag
Folg. Situation:
Eine Frau arbeitet in einem Hotel/Restaurant im Bereich Housekeeping. Dort gibt es lt. Chefin Vorgaben dafür, wie viel Zeit für eine bestimmte Tätigkeit vorgesehen ist.
Nun hat die Frau auf Grund von ungenauer Kommunikation mit ihrer Kollegin eine Tätigkeit an einem!!! Tag nicht gemacht, da sie davon aus ging das diese erledigt sei.
Darauf hin hat ihr die Chefin 30 min Arbeitszeit gestrichen, mit der Begründung das diese Aufgabe nicht erledigt war.
Ist sowas rechtens?
Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
Darauf hin hat ihr die Chefin 30 min Arbeitszeit gestrichen, mit der Begründung das diese Aufgabe nicht erledigt war.
Ist sowas rechtens?


Solche Missverständnissse bespricht man am besten zusammen und löst diese dann. Dazu braucht es kein Rechtsforum oder die Frage, ob dies rechtens ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieses klärende Gespräch wurde mit der Chefin schon geführt. Sie beharrt auf ihrer Meinung dies zu dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn die Zeit gearbeitet wurde, dann darf der AG nicht einfach Zeiten streichen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
die Chefin hat 30 min Arbeitszeit gestrichen, mit der Begründung das diese Aufgabe nicht erledigt war. Ist sowas rechtens?


Nein.

Damit überhaupt ein Arbeitskonto geführt werden kann, ist eine vertragliche Regelung nötig. Was ist darin gereglt für den Fall, dass während der geleisteten Arbeitszeit nicht alle Aufgaben weisungsgemäß erledigt wurden? ( "Beträgt die Arbeitsqualität höchstes 97%, werden geleistete Arbeitszeiten nur mit 75% dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben" ... ???? )

RK

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Im Grunde ist noch einigermaßen im Nebel, was genau Sache sein soll. Wenn die Frau ob der nicht geleisteten Aufgabe zu verfrühtem Feierabend gekommen sein sollte, könnte die Kürzung der AZ gerechtfertigt sein.
Wenn es aber um Schlechtleistung geht, ist das nicht die sachgerechte Antwort bzw Sanktion. Eine Abmahnung wäre möglic/angemessen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn die Frau ob der nicht geleisteten Aufgabe zu verfrühtem Feierabend gekommen sein sollte, könnte die Kürzung der AZ gerechtfertigt sein.
Wenn es aber um Schlechtleistung geht, ist das nicht die sachgerechte Antwort bzw Sanktion.

Richtig.



Zitat (von blaubär+):
Eine Abmahnung wäre möglic/angemessen,

Wobei man dann wieder überlegen sollte, was besser ist, die Abmahnung in den Akten oder einmal 30 Minuten weniger ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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