Kürzung Weihnachtsgeld durch Betriebsrat und GL

29. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung Weihnachtsgeld durch Betriebsrat und GL

Hallo!

Ich habe jetzt leider in anderen Beiträgen nichts genau übereinstimmendes gefunden.

Darum folgende Frage:

Können Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft die mit mir vereinbarten Leistungen abändern?

Folgender Hintergrund:

2009 Insolvenz des Unternehmens

2010 Kauf des Unternehmens durch Investor. Dieser trat in den Arbeitgeberverband ein.

2011 Vorstellungsgespräch bei der Firma, in dessen Verlauf mir Weihnachts- und Urlaubsgeld zugesagt wurden. (Keine Bezahlung nach Tarif)

Meine Tätigkeit für die Firma trat ich am 15. März 2011 an und kurz darauf wurde ich Mitglied in der Gewerkschaft.
Der erste Entwurf eines Arbeitsvertrages wurde mir im Sommer vorgelegt.
Diesen habe ich nicht unterschrieben.
Der zweite Entwurf (Oktober 2011) enthielt nur die grundlegenden Dinge wie Namen, Beschäftigungsart, Gehalt, Stunden/Woche, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, verweis auf gesetzliche Kündigungsfrist …

Diesen habe ich unterschrieben.
Das Weihnachtsgeld wird darin aufgeführt mit einem Monatsgehalt brutto.

Im Herbst gab es eine Tarifrunde.
Nun wurde zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und Geschäftsleitung vereinbart, dass die in der Tarifrunde beschlossenen Sachen nicht vollends in unserer Firma umgesetzt werden.
Das bedeutet z.B. keine Lohnerhöhung von 2,9%, sondern nur von 2%.
Außerdem zahlt der Arbeitgeber nur die Hälfte des vereinbarten Weihnachtsgeldes.
Eine Ausnahmeregelung zur Standortsicherung.

Drei Fragen habe ich nun:
1. Kann ich mir das Weihnachtsgeld „einklagen"? Bestehen da Chancen?
2. Darf die Firma das Weihnachtsgeld anteilig kürzen, da ich erst am 15.März angefangen habe?
3. Gilt meine Arbeitsrechtsschutzversicherung, welche ich aufgrund meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft habe, auch, wenn ich "sozusagen" gegen einen Beschluß der Gewerkschaft handele?

-----------------
""




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

/// .. die mit mir vereinbarten Leistungen abändern?

Wenn du diese Leistungen im AV oder in einer Sondervereinbarung so zugesichert bekommen hast, können AG und BR zwar eine generelle BV vereinbaren, nicht aber dir individualrechtlich Zustehendes kippen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

quote:
Der zweite Entwurf (Oktober 2011) enthielt nur die grundlegenden Dinge wie Namen, Beschäftigungsart, Gehalt, Stunden/Woche, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, verweis auf gesetzliche Kündigungsfrist …


Für mich hört sich das so etwas nach einer Aufzählung gemäß NachweisG an. Stand denn bei den grundsätzlichen Dingen auch was zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

"auf das arbeitsverhältnis finden die tarifverträge für gewerbliche/kaufmännische arbeitnehmer der xyz-industrie und des xyz-handwerks in bayern in der jeweils geltenden fassung anwendung. es wird klargestellt, dass diese vereinbarung nur der gleichstellung von nichtorganisierten und organisierten mitarbeitern dient."

Laut Arbeitgeber dient dieser Satz der Gleichstellung insofern, daß der Tarifvertrag auch für Mitarbeiter gelten soll, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind.

Das Weihnachtsgeld wird in der Tarifvertragsfassung von 1999 geregelt, demnach steht den Mitarbeitern Weihnachtsgeld zu.

Bei mir steht es aber im Arbeitsvertrag explizit drin:
"01234,56 € brutto Weihnachtsgeld" Also ein bruttogehalt.

Grüße



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

"1. Kann ich mir das Weihnachtsgeld „einklagen"? Bestehen da Chancen?"
Erstmal müßte genügen, dass Sie das Weihnachtsgeld beim Arbeitgeber anmahnen und ihm mitteilen, dass Sie es sonst einklagen. Können Sie m.E. mit sehr guten Aussichten! Wie blaubär+ schon geschrieben hat, per Vereinbarung kann Ihnen niemand etwas wegnehmen, was Ihnen vertraglich zusteht.

"2. Darf die Firma das Weihnachtsgeld anteilig kürzen, da ich erst am 15.März angefangen habe?"
Das dürfte im Tarifvertrag geregelt sein, ist in vielen TVen üblich.

"3. Gilt meine Arbeitsrechtsschutzversicherung, welche ich aufgrund meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft habe, auch, wenn ich "sozusagen" gegen einen Beschluß der Gewerkschaft handele?"
Klar gilt die. Bei dem Beratungsgespräch wäre ich gerne dabei :devil:
Aber das Verfahren ist sowieso recht simpel, Sie können auch einfach zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen und dort wird die Klage für Sie formuliert.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten !

Ich werde jetzt ersteinmal bei der Gewerkschaft um Unterstützung bei meinem weiteren Vorgehen nachhorchen und meinem Arbeitgeber höflich mitteilen, daß ich auf mein Weihnachtsgeld bestehe.

Mal schauen, wie sich das noch entwickelt :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo!
Es gibt noch eine Unklarheit bezüglich der anteiligen Kürzung.
Die Gewerkschaft sagt dazu steht nichts im Tarifvertrag.

Wenn man von der gesetzlichen Sichtweise ausgeht, dürfen die mir das dann kürzen?

Im Vertrag steht:

Arbeitsentgelt: 01234,56 € auf 12 Monate abgerechnet

+ Sonderzahlungen: 12,34 € Urlaubsgeld pro Tag
01234,56 € Weihnachtsgeld
+ Sonstiges Entgelt: 12,34 € Arbeitgeberanteil vermögens-wirksame Leistungen

Danach kommen Kündigungsfristen etc






-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

... da steht ein fixer Betrag. Punkt und aus. Daran gibt es nichts zu deuteln.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Becca99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe schriftlich meinen Arbeitgeber in höflicher Form darüber in Kenntnis gesetzt, daß ich auf mein vollständiges Weihnachtsgeld bestehe.
Ohne Kürzung aufgrund von Abmachungen mit der Gewerkschaft oder angeblich fehlender Monate Betriebszugehörigkeit.

Daraufhin rief er mich heute zum Gespräch und erteilte mir eine Absage mit der Begründung wenn ich es bekomme, wollen es nachher alle.
Er sagte ich hätte vielleicht gute Chancen das einzuklagen, aber ich sollte mir im klaren sein, ob der kleine Betrag es mir wert wäre. Dann hätte ich natürlich keine Aufstiegschancen mehr im Unternehmen.

Er sagte außerdem, wenn ich es mir einklagen würde, würde ich nicht die Differenz zu einem vollen 13. Monatgsgehalt bekommen, sondern nur das im Tarifvertrag stehende Weihnachtsgeld und das seie geringer.

Ich habe noch nie geklagt, möchte das aber tun.
Wie geht man da vor? Brauche ich einen Rechtsanwalt und bezahlt den meine Arbeitsrechtsschutzversicherung, die ich durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft automatisch habe?

Vielen Dank und Grüße




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

/// Wie geht man da vor? Brauche ich einen Rechtsanwalt und bezahlt den meine Arbeitsrechtsschutzversicherung, die ich durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft automatisch habe?

Wenn und da du in der Gewerkschaft bist, werden die das weitere schon veranlassen. Du musst nur dne Auftrag erteilen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber sagt zur Höhe des Weihnachtsgelds die Unwahrheit.

http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/4entlohnung/41entlohnung2/418hatderarbeitsvertragvorrangvordemtarifvertrag.html :
"Das Günstigkeitsprinzip
Der Vorrang des Arbeitsvertrages als konkretere Rechtsquelle gilt, wenn der Vertrag nicht gegen den Tarifvertrag verstößt. Regelt der Arbeitsvertrag etwas vom Tarifvertrag abweichendes, das aber zu Gunsten des/der Arbeitnehmers/in ist, so hat die arbeitsvertragliche Regelung aufgrund des so genannten Günstigkeitsprinzips Vorrang und gilt."



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.937 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.