Kürzung von übertariflichen Zulagen

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go530347-29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung von übertariflichen Zulagen

Unser AG beruft sich auf den aktuellen Tarifvertrag.
Dieser sieht vor, dass bei Schichtzulagen eine Gutschrift auf ein Stundenkonto X % gewährt werden, bei Auszahlung aber 10% weniger.

Dies wurde aber über Jahre in der Praxis nicht gemacht sondern der Auszahlungabetrag entsprach immer dem höheren Prozentsatz.


Tarifvertrag TVN NW
Bsp. Zulage für Sonntagsarbeit:
Bei Auszahlung 15%,
Bei Gutschrift auf Zeitkonto 25%

BISHER wurde aber sowohl bei Gutschrift wie auch bei Auszahlung immer der höhere %-Satz gewährt.

Handelt es sich hierbei dann um eine betriebliche Übung oder kann der AG sich nun auf den Tarifvertrag berufen und die Leistung dahin "korrigieren"?


-- Editiert von go530347-29 am 08.11.2019 06:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ich meine, dass es dem AG nicht verwehrt ist, zum tariflichen Stand überzugehen.

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