Kurzarbeit, Resturlaub vor Überstunden

29. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fruchtzwerg2507
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit, Resturlaub vor Überstunden

Hallo liebe Leute, hallo liebes 123recht Team,

Corona macht uns allen zu schaffen denke ich. In meinem Fall handelt es sich um vollgende Situation.

Uns steht die Kurzarbeit bevor, fast alle Mitarbeiter haben Überstunden, so auch ich. Im kommenden Monat soll ich nun 3 Wochen Resturlaub nehmen, welchen ich nicht will,während die Anderen arbeiten dürfen und das obwohl sie wesentlich mehr Überstunden haben als ich. Kann ich den Urlaub verweigern? Ich würde einfach lieber arbeiten gehen wollen, andere von Ihren Überstunden runterholen und meinen Urlaub gern nehmen wenn ich es mir wünsche. Das ganze Jahr über wurde mein Urlaub verschoben, abgesagt, den anderen angepasst etc. Irgend etwas war immer.
Die Frage ist nun, müssen erst die Überstunden abgebaut werden oder darf mein Arbeitgeber mich tatsächlich unfreiwillig in Urlaub schicken? Und wie verhält sich das mit den Überstunden meiner Kollegen?

LG Fruchtzwerg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116094 Beiträge, 39204x hilfreich)

Zitat (von Fruchtzwerg2507):
m kommenden Monat soll ich nun 3 Wochen Resturlaub nehmen,

Einfach ablehnen und dem Arbeitgeber mitteilen das man mit dem Urlaub andere Pläne hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Warum wird ausgerechnet deine Arbeitskraft nicht gebraucht? Es wird sicher einen Hintergrund haben, warum die Kollegen mit Überstunden trotzdem kommen sollen.

Zitat:
Das ganze Jahr über wurde mein Urlaub verschoben, abgesagt, den anderen angepasst etc. Irgend etwas war immer.



Ansonsten gilt, was Harry schon geschrieben hat: Der AG kann den Urlaub nicht vorschreiben.
Wenn er deine Arbeitskraft nicht braucht, dann ist er im sog. Annahmeverzug und kann dich z. B. unter voller Bezahlung freistellen, aber nicht in den Urlaub zwingen.

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#3
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Wann würdest du denn in den Urlaub gehen wollen wenn nicht nächsten Monat?
Noch dieses Jahr oder willst du den Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen?
Zwingt dich der Arbeitgeber den kompletten Urlaub im November zu nehmen oder nur einen Teil?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30384 Beiträge, 5436x hilfreich)

Zitat (von fdl_db):
Zwingt dich der Arbeitgeber
Zwingen geht nicht.
Zitat (von Fruchtzwerg2507):
Im kommenden Monat soll ich nun 3 Wochen Resturlaub nehmen,


Man liest noch nicht einmal, was der AG überhaupt *angewiesen* hat oder den TE gefragt oder ihn gebeten hat.
Schriftlich, aufm Flur, in der Teeküche?

Wer noch 3 Wochen Urlaub hat, soll ihn üblicherweise im Kalenderjahr nehmen. Also hier im November. So will es der AG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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