Kurzarbeit, es werden Überstunden für 3 Tage Krank abgezogen.

4. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
knobi01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Kurzarbeit, es werden Überstunden für 3 Tage Krank abgezogen.

Frage: Die Firma hat schon länger Kurzarbeit, eine Person wurde in der Kurzarbeit für 3 Tage Krankgeschrieben und hatte auch noch im selben Monat 2 Urlaubstage. Bei der Monatsabrechnung hatte er das selbe an Geld wie die Monate vorher in der Kurzarbeit, ist das so Rechtens?
Für die 3 Tage wo er Krankgeschrieben war hat er von seinem Überstunden-Konto über 2,5 Std. abgezogen bekommen, ist das auch Rechtens?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Irgendwas scheint da nicht zu stimmen.

Was konkret ist denn zu dem Thema vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
knobi01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§675 Abs. 2 BGB

Es besteht immer noch Kurzarbeit, in einem Monat war er 3 Tage Krankgeschrieben und hatte noch 2 Tage Urlaub.
Frage war: er hat für die 3 Tage wo er Krank war Vom Überstundenkonto ca 2,5 Std. abgezogen bekommen, ist das Rechtens

Kurzarbeitergeld war das selbe wie die Monate davor. Urlaubstage sind volle Arbeitstage soweit ich weiß, in der Kurzarbeit werden diese Tage voll berechnet und nicht nach Kurzarbeiter Geld, Oder?

Warum bekommt man vom Überstundenkonto ca. 2,5 Std abgezogen wenn man 3 Tage Krank war, Aussage der Firma das Krankheitstage in der Kurzarbeit anders gerechnet werden, stimmt das ? und warum bekommt man ca. 2,5 Std abgezogen.



-- Editiert von knobi01 am 04.11.2021 22:12

Signatur:

Danke für die Hilfe

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
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