Kurzarbeit, festeingestellte oder aushilfen

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ontom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit, festeingestellte oder aushilfen

Guten Tag

Ich habe gestern kurzarbeit für zwei Wochen bekommen, ich arbeite in eine Firma mit 60 Angestellten.

Meine Frage lautet:

Darf mich die Firma in kurzarbeit schicken und mehrere aushilfen weiterarbeiten lassen?
Ich bin in dieser Firma seit 13 Jahren fest eingestellt.

Ich kann die Arbeit von den aushilfen ebenfalls ausüben!

P.S. die aushilfen waren bereitz vor der Kurzarbeit bei uns tätig.

-- Editiert von Ontom am 02.04.2020 10:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Was genau meinst du mit 'Aushilfen'?
Wenn du Minijober meinst - für die gibt es keine Kurzarbeit.

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#2
 Von 
Ontom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die aushilfen arbeiten auf 450 Euro Basis, hier geht es nicht um das Ob die in kurzarbeit gehen dürfen sondern ob der Chef mich in der kurzarbeit schicken darf aber aushilfen weiterhin beschäftigen.

Ich bin fest angestellt seit 13 Jahren

Muss der Chef nicht zuerst alle aushilfen nach Hause schicken bevor er mich in der kurzarbeit schickt?

Also noch mal deutlich:

Kurzarbeit ist da
Aushilfen die auf 450 Euro Basis angestellt sind arbeiten weiter während festeingestellte die seit Jahren in der Firma sind werden in der kurzarbeit geschickt! Darf das der Chef tun?

-- Editiert von Ontom am 02.04.2020 13:19

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mir ist keine Grundlage dafür bekannt.
Wenn euer Chef die Minijobber nach Hause schickt, kann er das machen - aber er muss sie doch weiter zahlen (also können sie auch arbeiten). Alternativ und radikal wäre eine Kündigung. Kannst du nicht verlangen, und eine Pflicht dazu gibt es schon gar nciht.

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#4
 Von 
Ontom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns ist die Regel wenn die aushilfen nicht da sind und arbeiten dann bekommen sie auch kein Geld. Also der Chef muss sie nicht weiterhin bezahlen oder der Stadt wenn sie zu Hause bleiben, mich aber schon.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ontom):
Bei uns ist die Regel wenn die aushilfen nicht da sind und arbeiten dann bekommen sie auch kein Geld.

Das ist rechtswidrig.


Im übrigen hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht, er kann das also nach billigem Ermessen entcheiden.
Ist man der Aufassung, das diese Entscheidung falsch ist, kann man diese vom Arbeitsgericht überprüfen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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