Kurzarbeit - 2.Minijob sinnvoll ?!

27. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa2701
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit - 2.Minijob sinnvoll ?!

Hallo ihr Lieben,
ich bin mittlerweile mit der Thematik voll überfordert.
Ich arbeite in einem Hotel als Vollzeit und nun haben wir alle Kurzarbeit und sind zu Hause.
Seit einem halben Jahr arbeite ich als 450 Euro Minijobberin in einem Restaurant Abends.
Nun würde ich gerne ab 1.4 . noch im Supermarkt bei uns helfen, da dort eh jede Hilfe aktuell benötigt wird und ich aktuell eh viel Zeit habe wegen Kurzarbeit.

Meine Frage nun:
Ist es schlau noch einen 2. Minijob nach Kurzarbeitanmeldung zu machen oder bekomme ich dann doch was abgezogen vom Kurzarbeitergeld, da ich ja noch meinen 1.Minijob habe(schon seit 2019). ?!

Vielen Dank für eure Antworten

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Jede Tätigkeit, die du während der Kurzarbeit neu aufnimmst, hat Einfluss auf dein KuG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Die Antwort von Stofferl ist wohl inzwischen überholt. In den letzten Tagen hat die Regierung bekannt gegeben, dass AN in Kurzarbeit bis zu 100% anderweitig verdienen dürfen.
Insoweit ist ein zweiter Nebenjob dann wohl unschädlich hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Danke, das ist an mir vorbeigegangen.

Aber zwei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung dürften doch trotzdem weiterhin nicht möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Stofferl):
Aber zwei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung dürften doch trotzdem weiterhin nicht möglich sein?


Zwei Minijobs, neben einem Hauptjob, sind möglich. Jedoch wird der zweite minijob SV pflichtig abgerechnet ohne ALG Beitrag aber mit Steuerklasse "6".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

So ist es.
Es stellt sich dann die Frage, ob es sich noch lohnt für den Arbeitnehmer, weil der zweite Minijob dann steuerpflichtig wird.
Und es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann überhaupt noch einstellen will, wenn der Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig anmelden muss.

Sinn der vor Jahren geschaffenen Regelung war nämlich, dass eben verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer statt eines regulären Hauptjobs lieber mehrere Minijobs parallel annehmen und dadurch Steuern und Sozialabgaben sparen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Das meinte ich ja auch im Sinne von "nicht möglich" ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb542422-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte dazu eine Anschlussfrage, hoffe die kann ich in diesen Strang dazu packen...

Ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber ab dem 01.04. auf in Kurzarbeit (0 Stunden). Arbeite zudem seit Beginn des Jahres beim Penny hier um die Ecke. Wie viel darf ich denn in diesem konkreten Fall jetzt dazu verdienen? Diese Frage scheint tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten sein, wenn man nach den widersprüchlichen Antworten geht, die ich dazu bis jetzt bekommen habe.

Die Neuregelung im Zuge der Corona-Krise, die den Zuverdienst bis zum normalen Soll-Entgelt ermöglicht, bezieht sich ja ausdrücklich auf WÄHREND der Kurzarbeit aufgenommene Tätigkeiten in systemrelevanten Berufen und dürfte bereits vor der Kurzarbeit bestehende Nebenjobs (meiner Interpretation nach) gar nicht tangieren und mich damit nicht betreffen. Hier soll ja durch den Verzicht auf die Anrechnung wohl in erster Linie ein Anreiz geschaffen werden, dort auszuhelfen, wo aufgrund von Corona momentan Personal gebraucht wird.

Zu bereits VOR der Kurzarbeit bestehenden Nebenjobs sagt die BA in den aktuellen „Hinweisen zum Antragsverfahren Kurzarbeitergeld (Kug) und Transfer- Kurzarbeitergeld (T-Kug)" Folgendes:

"Das Arbeitseinkommen aus einer schon vor Beginn der Kurzarbeit (vor Beginn
des Anspruchszeitraumes) aufgenommenen (auch im Bereich der Selbständigkeit liegenden) Nebentätigkeit, ist auch dann nicht im Rahmen des § 106 Abs. 3 zu berücksichtigen, wenn sich dieses Arbeitseinkommen während der Kurzarbeit erhöht."


Leider kein Wort dazu, wie hoch die "Erhöhung" in diesem Fall ausfallen darf.

Aufgrund des "unvorhersehbar erhöhten Arbeitsaufkommens" könnte mich die Teamleitung bei Penny in den kommenden beiden Monaten quasi uneingeschränkt beschäftigen. Das dürfte dann ja auch kein Problem hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht (Überschreiten der 450€-Grenze) sein. Ich möchte aber ungern unwissentlich doch die Grenze für den Zuverdienst überschreiten und dann mehr oder weniger "für lau" da arbeiten gehen :)

Wär top, wenn jemand mir dazu konkret etwas sagen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Du erwartest Antworten auf Verwerfungen, die derzeit noch ziemlich frisch sind und auf die ist derzeit auch wohl noch keine Antworten gibt. Im Grunde ist es doch so, dass diese abgabentechnischen Fragen später alle noch gelöst werden können. Die Hauptsache ist doch in deiner Sicht wohl, dass du erstmal an Kohle kommst durch eine neue Tätigkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb542422-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, in erster Linie möchte ich Geld bekommen, und das werde ich dann ja auch - von daher alles gut.

Meiner Meinung nach ist das Thema in meinem Fall allerdings gar nicht so neu. Es muss ja auch vor der aktuellen Kirse Regelungen zur Aufstockung bereits vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjobs gegeben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Grenze auf jeden Fall dann gezogen ist, wenn du im Nebenjob so viel verdienst, dass du unterm Strich mehr Geld zur Verfügung hast als vor der Kurzarbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Vanessa2701):
Seit einem halben Jahr arbeite ich als 450 Euro Minijobberin in einem Restaurant Abends.


Zitat (von Vanessa2701):
Nun würde ich gerne ab 1.4 . noch im Supermarkt bei uns helfen, da


Zitat (von fb542422-85):
Arbeite zudem seit Beginn des Jahres beim Penny hier um die Ecke.


Das ist widersprüchlich, zu deiner Eingangsfrage!

In deiner Eingangsfrage : zweiter Minijob sinnvoll? Ein minijob bereits im Hotel. Und seit Anfang des Jahres einen minijob bei Penny. :???: den du ja in einer weiteren Antwort erst noch aufnehmen wolltest :???: Sind doch schon zwei. Oder haben wir hier alle was anderes /falsches verstanden?

Nichts desto trotz, hier nochmal eine Antwort dazu.

Minijob vor Beginn der KUG wird bei der AfA nicht berücksichtigt. Minijob aufgenommen während KUG wird berücksichtigt, Ausnahme die Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit in systemrelevaten Bereichen. Die Lebensmittelbranche ist zu den systemrelevaten Bereichen zählen.

Hier noch ein link von haufe :

https://www.haufe.de › entgelt
Minijob während Kurzarbeit / Personal / Haufe

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von nunja123):
Zitat (von Vanessa2701):
Oder haben wir hier alle was anderes /falsches verstanden?


Psst. 2 verschiedene Fragesteller ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Zum Thema Minijob ... habe ich es eigentlich richtig verstanden, dass ein 450€ Minijob immer anrechnungsfrei ist und somit keinen Einfluss auf das KUG hat? Finde den Link nicht mehr, habe ihn vorgestern noch gesehen ...!
Dabei hatte ich das so verstanden, dass das generell für Minijobs gilt, egal wann aufgenommen und egal ob systemrelevant oder nicht.

-- Editiert von StefanHAM am 24.07.2020 12:38

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.736 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.