Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage, die wohl ohne Details nicht vollends geklärt werden kann. Aber die kann ich nicht rausgeben.
Aufgrund der Corona-Krise musste der Betrieb Kurzarbeit anmelden. Bevor die Krise manifest wurde, ist allerdings schon ein Arbeitsvertrag
unterzeichnet worden, der erst ab dem nächstem Monat gilt. Allerdings fehlt für die Arbeitnehmerseite nun jedwede Beschäftigung. Wir würden den Arbeitnehmer ungern gehen lassen, da das in der gegenwärtigen Situation absolut nicht unseren sozialen Vorstellungen entspricht. Natürlich wäre man darum bemüht, für den Arbeitnehmer rasch eine sinnvolle Beschäftigung zu finden. Kann man in dieser Situation für ihn Kurzarbeitergeld beantragen?
Viele Grüße
polar
Kurzarbeit / Arbeitsvertrag
23. März 2020
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Frage vom 23. März 2020 | 14:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurzarbeit / Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 23. März 2020 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (26640 Beiträge, 4950x hilfreich)
Ich meine, nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__98.html hätte der AN auch Anspruch auf KuG.
#2
Antwort vom 23. März 2020 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (107709 Beiträge, 38057x hilfreich)
ZitatKann man in dieser Situation für ihn Kurzarbeitergeld beantragen? :
Klar.
Und sofern alle Bedingungen erfüllt sind, bekommt er es auch.
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