Kurzarbeit- Aufhebungsvertrag

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Kurzarbeit- Aufhebungsvertrag

Meine Rente ist in Sicht 01.09.2020. Im Februar habe ich schon einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht, für die Zeit vom 01.06.20-31.08.20, bei vollem Lohnausgleich. Jetzt mit der Coronakrise, zum ersten Mal meiner 45 jährigen Arbeitszeit, hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet. Kommt er sicher besser bei weg, denn ansonsten haben wir Zeitkonten im Betrieb. Mit meinem Zeitkonto war es abgesprochen, ob Plus-oder Minus, bei Austritt wird es gleichgestellt, ohne geldliche Konsequenzen, beiderseitig. Nun haben wir ja Kurzarbeit, April und Mai. Nicht das ich weniger zu tun habe, aber der Arbeitgeber hatte einen Tag ausgesetzt zu arbeiten, hat etwas mit der Arbeitsverteilung zu tun, in einigen Zweigstellen, haben sie sehr wenig zu tun, wir haben mehr Arbeit. Wie verhält es sich denn für mich, betrifft mich das jetzt noch und wie wird das umgerechnet. Bekommt jeder Mitarbeiter weniger Geld, egal wie wenig oder viel er gearbeitet hat, da der Arbeitgeber etwas von 10% geredet hat.irgendwie verstehe ich das Ganze noch nicht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

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