Meine Rente ist in Sicht 01.09.2020. Im Februar habe ich schon einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gemacht, für die Zeit vom 01.06.20-31.08.20, bei vollem Lohnausgleich. Jetzt mit der Coronakrise, zum ersten Mal meiner 45 jährigen Arbeitszeit, hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet. Kommt er sicher besser bei weg, denn ansonsten haben wir Zeitkonten im Betrieb. Mit meinem Zeitkonto war es abgesprochen, ob Plus-oder Minus, bei Austritt wird es gleichgestellt, ohne geldliche Konsequenzen, beiderseitig. Nun haben wir ja Kurzarbeit, April und Mai. Nicht das ich weniger zu tun habe, aber der Arbeitgeber hatte einen Tag ausgesetzt zu arbeiten, hat etwas mit der Arbeitsverteilung zu tun, in einigen Zweigstellen, haben sie sehr wenig zu tun, wir haben mehr Arbeit. Wie verhält es sich denn für mich, betrifft mich das jetzt noch und wie wird das umgerechnet. Bekommt jeder Mitarbeiter weniger Geld, egal wie wenig oder viel er gearbeitet hat, da der Arbeitgeber etwas von 10% geredet hat.irgendwie verstehe ich das Ganze noch nicht.
Kurzarbeit- Aufhebungsvertrag
22. April 2020
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2020 | 07:48
Von
Status: Beginner (142 Beiträge, 22x hilfreich)
Kurzarbeit- Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. April 2020 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Du bist bis 31.5. beschäftigt. Bis dahin gelten für dich die Regelungen deines AG.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten